09/24 Information der Institutionen und Behörden: BMG/BfArM: Versorgungsmangel für Natriumperchlorat-haltige Arzneimittel festgestellt

AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BfArM in Deutschland ein Versorgungsmangel mit Natriumperchlorat-haltigen Arzneimitteln.

Das Thyreostatikum Perchlorat hemmt kompetitiv die Aufnahme von Iod in die Schilddrüse (Iodination) und setzt bereits akkumuliertes Iodid aus der Schilddrüse frei. Die Substanz ist indiziert zur Therapie bei Hyperthyreose, zur Blockade der Schilddrüse bei szintigraphischen Untersuchungen anderer Organe mit radioaktiv markiertem Iod oder bei Immunszintigraphien zur Tumorsuche mit Radioiod-markierten Antikörpern. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt machen, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von Natriumperchlorat unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 7. Februar 2024 (BAnz AT 23.02.2024 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 26. Februar 2024)


[Pharm. Ztg. 2024 (169) 9:87] 

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