04/20 Informationen der Institutionen und Behörden: AMK: Potentielle Medikationsfehler bei Otriven® gegen Schnupfen 0,025 % Nasentropfen für Säuglinge aufgrund unzureichender Dosiergenauigkeit der Pipettenmontur

AMK / Der AMK wurden zu Otriven® (Xylometazolin) 0,025 % Nasentropfen potentielle Medikationsfehler berichtet, wonach die Pipette zum Applizieren der Tropfen unter Umständen zu Fehldosierungen beitragen kann. Eine meldende Apotheke wurde von mehreren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darauf aufmerksam gemacht, dass die zuverlässige Gabe der empfohlenen Menge an Tropfen mit der beiliegenden Pipettenmontur schwierig umzusetzen sei, insbesondere bei der Applikation an unruhige Kinder. Je jünger das Kind sei, desto größer gestalteten sich die Schwierigkeiten.

Die Produktinformationen abschwellender Xylometazolin- und Oxymetazolin-haltiger Nasentropfen zur Anwendung bei Säuglingen und Kleinkindern, enthalten einen Warnhinweis, der über schwere Nebenwirkungen (z. B. Atemstillstand) bei Neugeborenen und jungen Säuglingen informiert. Diese können bei dieser Patientengruppe bereits bei der Applikation von therapeutischen Dosen, zwei- bis dreimal täglich ein Tropfen in jede Nasenöffnung, auftreten (1). Das Risiko kann sich durch (unabsichtliches) Überdosieren der Tropfen zusätzlich erhöhen (2).

Weiterhin wurden im vergangenen Jahr die Produktinformationen zu Otriven® 0,025 % Nasentropfen um den Hinweis ergänzt, dass die Anwendung bei Kindern unter einem Jahr nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen sollte. Laut Stellungnahme der Firma stellt diese Ergänzung keine Änderung der Zulassung dar; somit sei die Anwendung bei unter Einjährigen ohne ärztliche Aufsicht kein Off-Label-Use (3). Bei der Applikation von Arzneimitteln an Säuglinge sei allgemein erhöhte Vorsicht geboten. Vor der ersten Anwendung von Otriven® 0,025 % Nasentropfen bei Säuglingen solle ein Arzt konsultiert werden. Treten keine unerwünschten Ereignisse auf, könne das Arzneimittel für weitere Behandlungen – unter Beachtung der Indikation und der Anwendungshinweise – auch ohne ärztliche Aufsicht durch das pharmazeutische Personal in der Apotheke abgegeben werden. Eine Beratung hinsichtlich der potentiellen Risiken sollte jederzeit erfolgen. Das BfArM teilt auf Nachfrage der AMK diese Ansichten (4).

Die AMK bittet ApothekerInnen die Risiken schwerer Nebenwirkungen, vor allem infolge einer versehentlichen Überdosierung, in ihrer Beratung bei der Abgabe von abschwellenden Nasentropfen für Säuglinge und Kleinkinder zu berücksichtigen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollten angemessen zur Dosierungsempfehlung und zur richtigen Anwendung der Dosierpipette gemäß Gebrauchsinformation informiert werden, gegebenenfalls sollte die Applikation demonstriert werden.

Nebenwirkungen, einschließlich Medikationsfehler, die bei der Anwendung von Xylometazolin- oder Oxymetazolin-haltigen Nasentropfen aufgetreten sind, können unter www.arzneimittelkommission.de gemeldet werden. /

Quellen
1) Meyburg, J. et al.; Koma bei Neugeborenen durch abschwellende Nasentropfen? Dtsch. Arztebl. 2006, (103) 50: A 3411–3.
2) Topf, HG et al.; Schwerwiegende Nebenwirkungen durch nasales Xylometazolin. Monatsschr. Kinderheilkd. 2013, (161) 6: 537-542.
3) GlaxoSmithKline GmbH Co. KG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Anfrage Otriven. (24. April 2019)
4) BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Xylometazolin: Medikationsfehler und Anwendung bei Säuglingen. (1. August 2019)

Zur Kenntnis genommen:
 
Datum:                     
 

 

 

[Pharm. Ztg. 2020 (165) 4:110]