Preis fordert Rücknahme des Cannabis-Gesetzes

Die "Rheinische Post" titelt in ihrer gedruckten Ausgabe vom 12. August: "Fast 250 Anträge für Cannabis-Klubs". Im Mittelpunkt des Artikels stehen jedoch nicht nur die Cannabis-Klubs selbst, sondern auch deutliche Worte von ABDA-Präsident Thomas Preis zum Cannabis-Gesetz. Problematisch sei aus seiner Sicht, dass sich mit der Legalisierung von Konsumcannabis auch die Regelungen für Medizinalcannabis verändert hätten.

"Seit April 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein normales verschreibungspflichtiges Medikament", erläutert Preis gegenüber der Zeitung. Dadurch sei eine Online-Verordnung ohne persönlichen Arztkontakt möglich. "Mit wenigen Klicks zur Beantwortung eines Fragebogens ist es sehr leicht, an eine Verordnung zu kommen", so der ABDA-Präsident. "Man kann davon ausgehen, dass große Teile des zum Konsum genutzten Cannabis mittlerweile über ärztliche Verordnungen den Bürger erreichen."

"Mit der Teillegalisierung sind die Importmengen für Medizinalcannabis nach Deutschland sprunghaft angestiegen – von etwa 73 Tonnen im Jahr 2024 auf rund 200 Tonnen im Jahr 2025", berichtet Preis. Das sei vom Bund so nicht vorgesehen gewesen. Sein Fazit: "Politisch konsequent wäre deshalb, das Cannabisgesetz zurückzunehmen." Der ABDA-Präsident verweist zudem auf Hinweise, wonach dauerhafter Konsum mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sein könne.

Wie es in dem Artikel weiter heißt, wollte die frühere Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) durchsetzen, dass Online-Portale kein Medizinalcannabis mehr verschreiben dürfen. Diese Regelung sei bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten.