Statement zur Verlängerung von gelockerten Abgaberegeln
Zum Management von Lieferengpässen bei Arzneimitteln äußert sich ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hinsichtlich des gestern bekannt gewordenen Referentenentwurfs für eine Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wie folgt:
"Patientinnen und Patienten in Deutschland können bei Lieferengpässen von lebenswichtigen Arzneimitteln auch künftig darauf vertrauen, in den Apotheken schnell und zuverlässig versorgt zu werden. Die Politik folgt unserem Vorschlag, die Regelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung über den Mai hinaus bis zum November 2022 zu verlängern. Das ist ein gutes Signal. Wir Apothekerinnen und Apotheker brauchen genau diese pharmazeutische ‚Beinfreiheit‘, um die seit Jahren anhaltenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam zu managen. Die Apotheken können mit weniger bürokratischen Hürden ihre Patientinnen und Patienten besser versorgen und betreuen. Seit Beginn der Corona-Pandemie können die Apotheken dank ihres größeren Entscheidungsspielraums bei Lieferengpässen Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen. Sie können bei Engpässen auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativpräparate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken zurückgreifen. So begrüßenswert die Verlängerung der Ausnahmeregelung auch ist, sie gilt nur bis November. Ziel muss es bleiben, die pharmazeutische Beinfreiheit über eine Änderung im SGB V dauerhaft gesetzlich zu verankern.“