Richtlinie zur PTA-Ausbildung: Anlagen überarbeitet
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat die Anlagen der "Richtlinie für die Durchführung der praktischen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin/zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA)" überarbeitet. Insgesamt wurden sieben Arbeitsbögen auf Aktualität überprüft und inhaltlich bzw. methodisch-didaktisch angepasst. Hier steht jedes einzelne Element der Richtlinie zum Download zur Verfügung.
Gemäß dem PTA-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, hat die BAK eine Richtlinie erarbeitet, die das Nähere für die Durchführung der praktischen PTA-Ausbildung regelt. Die PTA-Richtlinie wurde am 10. Mai 2022 von der Mitgliederversammlung der BAK verabschiedet.