PZ 37/12 Information: Duogynon® - Fehlbildungsrisiko kann nicht sicher ausgeschlossen werden.
InformationDuogynon®: Fehlbildungsrisiko kann nicht sicher ausgeschlossen werden. AMK / Das BfArM informiert auf der Homepage über die Ergebnisse einer Analyse von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der damaligen Anwendung von Duogynon®. Der Hersteller von Duogynon® hatte durch schriftlichen Verzicht 1980 das Mittel, welches 10 mg Norethisteronacetat und 0,02 mg Ethinylestradiol enthielt, vom Markt genommen. Bis zur Marktrücknahme wurde Duogynon® zum Nachweis einer Schwangerschaft eingesetzt.
Mit der Analyse ging das BfArM der Frage nach, ob die Anwendung von Duogynon® in der Frühschwangerschaft Fehlbildungen bei Neugeborenen wie zum Beispiel Blasenekstrophien (Fehlbildung der vorderen Bauchwand bei der die Urethral- und Blasenschleimhaut in die umgebende Haut übergeht) hervorrufen könnte. Das Pharmakovigilanzzentrum Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin wurde mit Analyse und Bewertung der vorliegenden Verdachtsmeldungen beauftragt.
Insgesamt lagen Informationen zu 296 Kindern von 411 Fallmeldungen vor, die für eine Auswertung als ausreichend erachtet wurden. Da für die Abschätzung des Gesamtfehlbildungsrisikos keine Kontrollgruppe zur Verfügung stand, wurden behelfsweise daher die ältesten verfügbaren Daten (Zeitraum 1980-1989) des Fehlbildungsmonitorings Sachsen-Anhalt als Vergleichsgrupppe herangezogen. Bei der Gegenüberstellung der in der Duogynon®-Kohorte beobachteten Fehlbildungen mit denen der nicht exponierten Kinder aus dem Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt zeigte sich in der Duogynon®-exponierten Kohorte eine statistisch signifikante Häufung von Blasenekstrophien (Odds Ratio 37,3; 95% Konfidenzintervall: 14,6 - 95,3).
Die Autoren führen dieses Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit auf statistische Verzerrungen zurück, unter anderem darauf, dass sich nach breiter medialer Thematisierung vermehrt Personen mit Blasenekstrophie gemeldet hätten. Weiterhin wird angeführt, dass Studien zu Duogynon® oder generell zu Sexualhormonen in der wissenschaftlichen Literatur bisher kein erhöhtes Risiko für Blasenekstrophien aufzeigen. Ferner sei es unwahrscheinlich, dass ein erhöhtes Erkrankungsrisiko für diese spezifische Fehlbildung in bisherigen Studien im Falle eines real bestehenden 37fach erhöhten Risikos unbemerkt geblieben wäre. Darüber hinaus läge bisher kein plausibler Schädigungsmechanismus vor und auch tierexperimentelle Studien hätten keine derartigen Effekte gezeigt. Schließlich gebe es auch keine Hinweise auf eine Abnahme der Prävalenz von Blasenekstrophien, nachdem Duogynon® nicht mehr vermarktet wurde.
Die Autoren fassen zusammen, dass die Fallserie keine plausiblen Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen einer mütterlichen Duogynon®-Exposition und Fehlbildungen beim Kind gebe. Aufgrund der methodischen Unzulänglichkeiten können diese Falldaten aber auch nicht die Hypothese einer Unbedenklichkeit von Duogynon® stützen. Vor dem Hintergrund andernorts veröffentlichter und in der vorliegenden Arbeit diskutierter Studiendaten sei ein teratogener oder embryotoxischer Effekt von Duogynon®, zu welchem Zwecke auch immer angewendet, jedoch unwahrscheinlich.
Das BfArM schließt sich den Schlussfolgerungen der Autoren im Wesentlichen an und erklärt, dass „ein Kausalzusammenhang zwischen den berichteten Fehlbildungen und der Exposition mit Duogynon® in der Schwangerschaft nicht bestätigt, aber auch nicht sicher ausgeschlossen werden“ kann. / Quelle
Duogynon: Analyse einer retrospektiven Fallserie sieht keinen kausalen Zusammenhang mit Fehlbildung, kann diesen aber auch nicht sicher ausschließen. www.bfarm.de/DE/Pharmakovigilanz/risikoinfo/2012/duogynon.html