Positives Echo

Deutschlands Apotheker begrüßen die Neuregelungen der "SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung", die dazu beitragen sollen, die Arzneimittelversorgung während der Corona-Pandemie sicherzustellen. "Als Heilberufler kämpfen wir Apotheker Tag für Tag an vorderster Front gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie. Die neue Verordnung gibt uns Rechtssicherheit und Handlungsspielraum, so dass wir schneller entscheiden und die Patienten insgesamt besser versorgen können. Die Verordnung entspricht fast vollständig unseren Forderungen und Vorschlägen. Sie gibt uns die Möglichkeit, die Zahl der Patientenkontakte zu verringern und somit Risikogruppen zu schützen", sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer fügt hinzu: "Mit dem Botendienst und der aut-simile-Regelung können wir Apotheker einmal mehr beweisen, dass wir soziale und pharmazeutische Kompetenz vor Ort bündeln und verantwortungsvoll einsetzen. Viele Apotheken haben die Anzahl ihrer Botendienste im März bereits um mehr als fünfzig Prozent erhöht, um Risikogruppen oder Menschen in Quarantäne zuhause bedarfsgerecht zu versorgen. Wo bisher nur "aut idem" möglich war, kann gemeinsam mit dem Arzt nun auch "aut simile" versorgt werden - dabei können wir Apotheker unsere Fachkompetenz mit engagiertem Engpassmanagement verbinden."

Auch DAV-Vorsitzender Fritz Becker begrüßt die Verordnung: "Botendienste sind und bleiben Gemeinwohlaufgaben unserer Apotheken vor Ort. Bisher waren sie immer stark defizitär. Mit einer Grundausstattung von 250 Euro pro Apotheke und 5 Euro Zuschuss pro Botendienst wird die Versorgung in diesen schwierigen Zeiten jetzt aber sehr gut unterstützt. Das begrüßen wir Apotheker uneingeschränkt. Die Krankenkassen fordern wir auf, mit uns eine unbürokratische und schnelle Lösung für die Abrechnung des Zuschusses zu finden."