NNF versendet Bescheide zur Umstellung der TI-Regelung
Alle aktiven Apotheken, die in der Vergangenheit Anträge auf der Erstattung der TI-Kosten gestellt haben, erhalten in diesen Tagen Geld und Post vom Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes (NNF). Der NNF hat diese Apotheken von der alten auf die neue TI-Regelung umgestellt und informiert in den Bescheiden über die neuen TI-Pauschalen, wie der Nacht- und Notdienstfonds in einer Pressemitteilung (21.12.) berichtet. Wegen der noch laufenden Übergangsregel hat der NNF mehr als 18.200 TI-Bescheide erlassen und knapp 10,5 Millionen Euro an die Apotheken überwiesen. 16.279 Apotheken erhalten Pauschalen nach der neuen TI-Regelung. Diese Bescheide sind mit der Bescheidkennung "TI20" gekennzeichnet. Der NNF überweist dafür insgesamt über 8,7 Millionen Euro für das dritte Quartal 2023 auf die Konten der Apotheken. Insgesamt 1.960 Bescheide wurden im Rahmen der Übergangsfrist für "Altfälle" erlassen. Die Übergangsfrist für Apotheken, die noch Ansprüche aus der bis zum 30.06.2023 laufenden Regelung geltend machen wollen, läuft zum 31.12.2023 aus. Alle Anträge, die danach gestellt werden, laufen ausschließlich nach der neuen TI-Regelung. Alte Ansprüche verfallen.