Italien: Reform des Pharmaziestudiums

In Deutschland soll das Pharmaziestudium modernisiert werden. Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat dazu im Mai dieses Jahres ein mit anderen Verbänden abgestimmtes Positionspapier beschlossen. Auch in Italien soll das Pharmaziestudium reformiert werden, wobei man hier schon weiter als in Deutschland ist. Mitte Oktober 2022 wurde das Ministerialdekret Nr. 1147 erlassen, in dem die neuen ergänzenden Inhalte für den Studiengang Pharmazie und Industriepharmazie festgelegt wurden. "Die Verabschiedung des Dekrets des Ministeriums zur Reform des Pharmaziestudiums ist ein historischer Meilenstein für den Verband und für die Zukunft des Berufsstandes. Heute ist eines der großen Ziele der Arbeit des Verbandes verwirklicht: Das neue Universitätscurriculum fördert die Ausweitung der Rolle des Apothekers und seinen immer zentraleren beruflichen Beitrag innerhalb des Gesundheitswesens: in den öffentlichen Apotheken, in den Krankenhäusern, in der Forschung und in der Industrie“, sagte Andrea Mandelli, Präsident der Federazione degli Ordini dei Farmacisti Italiani (FOFI). In einem Rundschreiben hat die FOFI die Neuerungen zusammengefasst:

- Hervorhebung des Apothekers als Angehöriger eines Gesundheitsberufs, der in der Lage ist, im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätig zu werden, bei der individuellen Unterstützung von Patienten, einschließlich chronisch Kranker, bei der Einhaltung pharmakologischer Therapien und bei der Beratung gesunder Menschen zum Zwecke der Krankheitsprävention

- Kursinhalte im Einklang europäischer Rechtsvorschriften, insbesondere Kenntnisse im Bereich:
a) Arzneimittel und der zu ihrer Herstellung verwendeten Stoffe
b) physikalische, chemische, biologische und mikrobiologische Kontrolle von Arzneimitteln
c) Stoffwechsel und die Wirkungen von Arzneimitteln sowie über die Wirkung toxischer Stoffe und die Anwendung von Arzneimitteln
d) Bewertung der wissenschaftlichen Daten zu Arzneimitteln
e) geltenden Gesetze über die Gesundheit und die Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeit.

- Neudefinition der Kenntnisse und Fähigkeiten für das Masterstudium und stärkere Auslegung auf den Erwerb klinischer Fähigkeiten in chemischen, biologischen und medizinischen Fächern, insbesondere auf:
a) Anatomie und Physiologie des Menschen
b) Pathologie, Grundsätze der Ätiopathogenese mit Kenntnis der medizinischen Terminologie
c) Pharmakologie und Pharmakotherapie sowie Toxikologie
d) Pharmakognosie der Heilpflanzen und ihrer pharmakologisch wirksamen Bestandteile, pharmakologische Wirkungen und Wechselwirkungen zwischen pflanzlichen Wirkstoffen und ihre Verwendung in pflanzlichen Zubereitungen und/oder als Nahrungsergänzungsmittel
e) Zusammensetzung und ernährungsphysiologische Eigenschaften von natürlichen und verarbeiteten Lebensmitteln, diätetischen Erzeugnissen,
f) Grundsätze der Pharmakoökonomie und Gesundheitsökonomie, Gesundheitsmanagement, Gesundheitskommunikation und Unternehmensführung
g) Informationstechnologie, auch in Bezug auf Kompetenzen im Zusammenhang mit digitaler Gesundheit und Gesundheitsinformatik.

Infos zum Positionspapier "Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker“ der Bundesapothekerkammer sowie zur Ausbildung und Approbation haben wir auf unserer Homepage zusammengestellt.

(Text unter Mitarbeit von Nina Zech, Referentin Arzneimittelmärkte)