Hubmann erwartet schnelle technische Umsetzung der Lieferengpass-Pauschale

Mit dem Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) hat der Gesetzgeber im Juni auch eine neue Pauschale für das Lieferengpass-Management der Apotheken beschlossen. Für den Austausch eines nicht verfügbaren Medikamentes dürfen die Apotheken künftig 50 Cent plus Mehrwertsteuer abrechnen. Da das Gesetz bereits verkündet wurde, ist auch die neue Pauschale schon in Kraft.

Zur Abrechnung der Engpass-Pauschale äußert sich Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands: „Auch wenn die Höhe der neuen Pauschale viel zu niedrig angesetzt wurde, freuen wir uns, dass der Gesetzgeber das Engagement der Apotheken in der Lieferengpass-Krise zumindest anerkennt. Der Deutsche Apothekerverband wird alles dafür tun, dass die Apotheken das Honorar so schnell wie möglich abrechnen können. Ein Sonderkennzeichen für die Lieferengpass-Pauschale ist bereits vereinbart. Aktuell arbeiten der GKV-SV, der DAV, die Apothekensoftware-Häuser sowie die Apothekenrechenzentren mit Hochdruck an einer pragmatischen technischen Umsetzung hinsichtlich der Bedruckung der Rezepte. Über entsprechende Ergebnisse werden Apotheken umgehend informiert.“

Laut Hubmann wird sich der DAV nachdrücklich dafür einsetzen, dass den Apotheken keine Nachteile entstehen: „Wir werden uns für eine Übergangslösung stark machen, die die Apotheken nutzen können, bevor das endgültige Abrechnungsverfahren steht.“

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