Grippe und Coronavirus: Neues Curriculum beschlossen
Die Vorgaben für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen Grippe und gegen COVID-19 in Apotheken waren bislang weitgehend getrennt voneinander gesetzlich geregelt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Apothekerinnen und Apotheker zunächst im Rahmen von Modellvorhaben Grippeschutzimpfungen durchführen durften; erst später kamen COVID-19-Schutzimpfungen hinzu, bevor Mitte 2022 die Grippeschutzimpfung in die Regelversorgung überführt wurde. Der Gesetzgeber hat nun zum Jahreswechsel die Vorgaben für beide Schutzimpfungen in Apotheken vereinheitlicht und zusammengeführt (u. a. § 20c Infektionsschutzgesetz und § 35a Apothekenbetriebsordnung). Die Bundesapothekerkammer wurde erneut beauftragt in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum für die Schulung von Apothekerinnen und Apothekern abzustimmen, das beide Schutzimpfungen abdeckt und somit ebenfalls die zuvor getrennt existierenden Curricula in einem vereint. Das abgestimmte Curriculum wurde am 14.02.2023 vom Vorstand der Bundesapothekerkammer verabschiedet. In diesem Zuge wurden auch die Leitlinien der Bundesapothekerkammer für die Qualitätssicherung der Durchführung von Schutzimpfungen gegen Grippe und COVID-19 in Apotheken angepasst. Alle Dokumente stehen auf abda.de zum Herunterladen zur Verfügung.