Digitalgesetz im Bundestag: "Fehlerhafte Verordnungen dürfen gar nicht erst ins System"
Die ABDA sieht in der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine wichtige Entwicklung zur Verbesserung der Versorgung. Die Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) begrüßt sie grundsätzlich. Das machte ABDA-Präsident Thomas Preis am Mittwoch (14. Oktober 2026) bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit deutlich. Dort erklärte er auch, woran sich der Erfolg der Digitalisierung aus Sicht der Apothekerschaft messen lassen muss.
“Digitalisierung muss Prozesse einfacher machen im Gesundheitswesen. Dafür haben wir sie eingeführt, und die Herausforderungen des Gesundheitswesens können nur funktionieren mit einer funktionalen Digitalisierung”, sagte Preis: “Fehlerhafte Verordnungen dürfen gar nicht erst in das System gelassen werden.” Nachträgliche Prüfungen von E-Rezepten bedeuteten zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten. Apotheken und vor allem Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass abgerufene E-Rezepte korrekt sind, die Abgabe mit der nötigen Sicherheit und Verlässlichkeit erfolgen kann und auch die Abrechnung problemlos möglich ist.
Auf die Frage nach positiven Effekten der Digitalisierung verwies Preis auf die jüngst in Kraft getretene Apothekenreform. Bei einer Nichtlieferfähigkeit von verordneten Arzneimitteln hätten Apotheken nun deutlich weitergehende Möglichkeiten, bürokratiearm von der Verordnung abzuweichen - und somit Patientinnen und Patienten schnell zu versorgen. “Das ist ganz wichtig: mehr Zutrauen in die Apothekerinnen und Apotheker und ihre Teams”, so Preis. Dabei dürften keine Retaxationen auftreten. Mit dem Apothekenreformgesetz sei dies bereits ein Stück weit erreicht worden.