COVID-19-Impfstoffe: Bestellintervalle werden umgestellt

Der Deutsche Apothekerverband informiert über eine Umstellung der Bestellintervalle von COVID-19-Impfstoffe ab dem 13. Juli. In Zukunft sollen Vertrags- und Privatärzte mit zwei Wochen Vorlauf Impfstoffe bestellen. An der wöchentlichen Belieferung der Praxen durch die Apotheken ändert sich nichts. Ärzte sollen die benötigten Impfstoffe bis zum 13. Juli für die beiden darauffolgenden Wochen bestellen. Für jede Woche ist ein gesondertes Rezept nötig.

Auch für Apotheken ändern sich die Fristen für Bestellungen beim pharmazeutischen Großhandel. Das betrifft vor allem die KW 28:

  • Am Dienstag 13. Juli können Apotheken die Impfstoffe bestellen, die in der KW 29 an Arztpraxen ausgeliefert werden sollen.
  •  Am Mittwoch 14. Juli können Apotheken die Impfstoffe bestellen, die Betriebsärzte in der KW 30 erhalten.
  • Einmalig kommt ein weiterer Termin hinzu: Am Donnerstag 15. Juli können Apotheken die Impfstoffe bestellen, die für die KW 30 an Arztpraxen ausgeliefert werden sollen.

Jeweils am Dienstag vor der Auslieferung – erstmals am Dienstag 20. Juli –  erfahren Apotheken die konkreten Mengen an Impfstoff, die ihnen zugeteilt wurden und können diese Information an die Arztpraxen übermitteln.

Hintergrund für die Änderung ist, dass die Nachfrage nach Impfstoffen regional unterschiedlich ist. Die längere Planungsfrist erleichtert dem BMG und dem pharmazeutischen Großhandel den Überblick, wo wie viele Impfstoffe benötigt werden.

Weitere Informationen im Mitgliederbereich von www.abda.de (Informationen zum Coronavirus)

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