Cannabis: Martin Schulz als Experte im Bundestag

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat sich am Montag mit einem FDP-Antrag zur kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel beschäftigt. Nach Ansicht der FDP-Fraktion sollten Erwachsene Cannabis zu Genusszwecken in Apotheken und speziell lizenzierten Geschäften erwerben können. Der maximale Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) und weiteren gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen müsse auf wissenschaftlicher Grundlage gesetzlich festgelegt werden. Als maximale Besitzmenge schlägt die FDP für Privatpersonen 15 Gramm Cannabis vor. Die ABDA war zur Anhörung geladen, und Arzneimittel-Geschäftsführer Prof. Dr. Martin Schulz stand als Sachverständiger online für die Fragen der Abgeordneten zur Verfügung. Dr. Wieland Schinnenburg von der FDP-Fraktion wollte während der Anhörung wissen, ob die deutschen Apotheker bereit und in der Lage sind, Genuss-Cannabis in ihren Apotheken abzugeben. Schulz gab eine klare Antwort: „Natürlich sind die Apotheken dazu in der Lage, ob sie nun Medizinalhanf abgeben oder dieses Cannabis. Ob sie das wollen, ist eine zweite Frage und ob das sinnvoll ist, ist auch eine andere Frage. Aber natürlich wären die Apotheken, wenn sie dafür vorgesehen werden, sich dieser Aufgabe nicht verschließen.“ Seit dem 10. März 2017 dürfen Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit im Einzelfall medizinisches Cannabis verordnen. Jede Apotheke kann entsprechende Rezepturarzneimittel herstellen und abgeben. Die Cannabis-Verordnungen für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden seit 2017 jedes Jahr mehr. Im Jahr 2020 wurden genau 352.821 Verordnungen registriert. Im Jahr 2017 waren es gerade einmal 80.045 Rezepte. Diese Zahlen stammen aus der neuen Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2021“ der ABDA.