Bundesapothekerkammer aktualisiert Berufsbild

Die Bundesapothekerkammer hat ein aktualisiertes Berufsbild für Apothekerinnen und Apotheker verabschiedet. „Apotheker sind berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Dieser Auftrag richtet sich an jeden Apotheker, der eine Tätigkeit ausübt, bei der pharmazeutische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten benötigt werden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. „Wir haben mit dem Berufsbild alle wesentlichen Tätigkeitsfelder systematisch erfasst und damit die Grundlage für die anstehende Diskussion über eine Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker geschaffen.“

Jeder fünfte Apotheker arbeitet außerhalb einer öffentlichen Apotheke. Das Berufsbild verdeutlicht die besonderen pharmazeutischen Leistungen, die der Apotheker in seinen wichtigsten Tätigkeitsbereichen erbringt. Dazu gehören neben den öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken insbesondere die pharmazeutische Industrie, Prüfinstitutionen, die Bundeswehr, die öffentliche Gesundheitsverwaltung, Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen.

Ein Vorschlag für ein aktualisiertes Berufsbild wurde unter der Leitung von Benkert von einer Arbeitsgruppe erstellt, die aus Apothekerinnen und Apothekern der verschiedenen Tätigkeitsbereiche bestand. Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Entwurf konnte im November 2015 auf einer Internetplattform von allen interessierten Berufsangehörigen kommentiert werden. Die mehr als 1200 Kommentare wurden anschließend von der Arbeitsgruppe bewertet und flossen in den Entwurf des Berufsbilds ein. Anschließend wurde das Berufsbild mit den Apothekerkammern der Länder abgestimmt und schließlich von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer verabschiedet.

Weitere Informationen unter www.abda.de/themen/apotheke/berufe/apotheker/taetigkeitsbereich/