Botendienste: Klartext von Friedemann Schmidt

„Der Botendienst ist eine wichtige Versorgungsleistung der Apotheken vor Ort, das gilt seit Ausbruch der Corona-Pandemie mehr denn je. Er darf aus guten Gründen nur von weisungsgebundenem Personal durchgeführt werden, das bei der Apotheke selbst angestellt ist. Nur so bleibt die unmittelbare Verantwortung des Inhabers für eine sichere Versorgung und konsequente Beratung der Patienten gewährleistet. Wenn sich jetzt Dritte ganz salopp anbieten, den Botendienst für die Apotheke zu übernehmen, und dabei Buchstaben und Geist der gesetzlichen Regelung ignorieren, dann erweisen sie den Apotheken damit einen Bärendienst. Das kann man so nicht laufen lassen. Wir sehen mit großer Sorge, wie verschiedene Akteure derzeit versuchen, ihre Geschäftsmodelle zu optimieren, indem sie die Arzneimittelversorgung bzw. die Gesundheitsversorgung insgesamt in eine vertikale Integration bringen. Das gilt nicht nur, wenn Arzneimittelgroßhändler Patienten direkt beliefern. Das gilt genauso, wenn ein Arzneimittelversender einen Telemedizin-Anbieter kauft und ärztliche und pharmazeutische Betreuung dadurch ökonomisch in eine Hand geraten. Die Konsequenz ist jedes Mal dieselbe: Auf mittlere Sicht werden persönliche Verantwortung und fachliche Entscheidungsfreiheit des Heilberuflers kompromittiert und die Wahlfreiheit des Patienten eingeschränkt. Damit werden Grundprinzipien des Gesundheitswesens einfach einer verlängerten Wertschöpfungskette profitorientierter Player untergeordnet. Die Versorgung wird darunter leiden. Deswegen ist hier die auch die Politik gefordert, genau hinzusehen und konsequent gegenzusteuern. Sonst setzen sich spätestens mit Einführung des E-Rezeptes vollends Wild-West-Manieren im Gesundheitswesen durch.“