8/14 Information der Hersteller: Verwechslungsgefahr von Oxycodon-HCl beta 1xtäglich Retardtabletten mit Oxycodon-HCl beta Retardtabletten
Verwechslungsgefahr von Oxycodon-HCl beta 1xtäglich Retardtabletten mit Oxycodon-HCl beta Retardtabletten AMK / Der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) liegt eine Meldung zu einer Verwechslung von Oxycodon-HCl beta 1xtäglich Retardtabletten mit Oxycodon-HCl beta Retardtabletten vor.
Im vorliegenden Fall lag der meldenden Apotheke eine Verordnung von Oxycodon-HCl beta 1xtäglich Retardtabletten vor, der Namensbestandteil "1xtäglich" war auf dem Rezept zu "1xtgl." gekürzt aufgedruckt. Die Angabe "1xtgl." wurde fälschlicherweise als Teil der Dosierungsangabe gedeutet und nicht als Teil des Fertigarzneimittelnamens. In der Folge wurde irrtümlich das Präparat Oxycodon-HCl beta Retardtabletten mit der gleichen Stärke und Darreichungsform, aber statt mit der 24-Stunden-Retardierung, die 12-Stunden-Retardierung abgegeben.
Nun weist die Firma betapharm Arzneimittel GmbH darauf hin, dass seit Oktober 2013 ein Produkt mit einer 24-Stunden-Retardierung im Markt ist und die Einnahme einmal täglich unabhängig von der Stärke erfolgt, die auch mehrere Retardtabletten zum Einnahmezeitpunkt betragen kann. Der Namensbestandteil „1xtäglich“ dieses neuen Produktes darf daher nicht mit einer Dosierungsanweisung des Arztes verwechselt werden. Auch darf Oxycodon-HCl beta 1xtäglich Retardtabletten aufgrund der Einmalgabe nicht mit zweimal täglich einzunehmenden beziehungsweise 12-Stunden-retardierten Oxycodon-Präparaten substituiert werden, da dies zu einer Fehldosierung des Patienten mit den damit verbundenen Gefahren führen würde. Als zusätzliche Maßnahme wurde ein Hinweistext im Modul Aktuelle Information bei ABDATA Pharma-Daten-Service hinterlegt. Weitere Informationen können bei der Firma betapharm Arzneimittel GmbH unter der Telefonnummer 0800 7488 100 angefragt werden.
Die AMK weist weiter darauf hin, dass der Namenszusatz "1xtäglich" auch bei Fertigarzneimitteln anderer Hersteller, zum Beispiel bei solchen mit den Wirkstoffen Tramadol, Hydromorphon, Oxycodon oder Galantamin, auftritt. Auch hier stellt der Namensbestandteil keine Dosierungsangabe dar, der die Gesamtdosis oder die Anzahl einzunehmender Tabletten wiedergibt. Diese Angaben sollen individuell vom Arzt festgelegt werden. Die AMK empfiehlt, bei der Abgabe von Präparaten mit dem Namenszusatz "1xtäglich" sicherzustellen, dass Patienten über eine aktuelle und genaue Dosierungsanleitung verfügen und diese nicht irrtümlich aus dem Namenszusatz abgeleitet wird.
Apotheken werden gebeten, Namenszusätze beziehungsweise Kennzeichnungen von Fertigarzneimitteln, die zu Verwechslungen oder Medikationsfehlern geführt haben oder führen können, der AMK zu melden (www.arzneimittelkommission.de). /