47/13 Information: Aprotinin-haltige Arzneimittel zur intravenösen Applikation: Ruhen der Zulassung aufgehoben
InformationAprotinin-haltige Arzneimittel zur intravenösen Applikation: Ruhen der Zulassung aufgehoben AMK / Das BfArM informiert in einem Bescheid zum Stufenplanverfahren (Stufe II) zu Aprotinin-haltigen Arzneimitteln darüber, dass das erstmals 2007 angeordnete Ruhen der Zulassung (Pharm. Ztg. Nr. 45 vom 6. November 2007, Seite 116 und Nr. 17 vom 25. April 2013, Seite 135) aufgehoben wurde (1). Das BfArM setzt damit einen Durchführungsbeschluss der EU Kommission um, der auf den Empfehlungen des CHMP basiert (2). Aprotinin ist künftig zugelassen zur prophylaktischen Anwendung zur Verringerung von Blutverlusten und Bluttransfusionen bei erwachsenen Patienten mit hohem Risiko für größere Blutverluste, die sich einer isolierten Koronararterien-Bypassoperation unterziehen (Also wenn die Koronararterien-Bypassoperation nicht in Kombination mit einem anderen kardiovaskulären Eingriff erfolgt). Vor dem Wiederinverkehrbringen von Aprotinin-haltigen Arzneimitteln müssen Zulassungsinhaber einen aktualisierten Risikomanagementplan vorlegen und ein Register einführen, in dem Informationen zur Anwendung von Aprotinin-haltigen Injektabilia gesammelt werden. Aprotinin soll nur für Kliniken verfügbar sein, in denen Herzoperationen unter Einsatz eines kardio-pulmonalen Bypass erfolgen und die sich zur Teilnahme am Register verpflichten (1).
Das Ruhen der Zulassung wurde 2007 beschlossen, nachdem unter anderem die vorläufigen Ergebnisse einer großen randomisierten Studie (BART) Anlass zur Annahme gaben, dass die Anwendung von Aprotinin im Vergleich zu Tranexamsäure oder Aminocapronsäure eine erhöhte 30-Tage-Gesamtsterblichkeit haben könnte (2). Zwei Beobachtungsstudien hatten zudem für Patienten unter Aprotinin ein erhöhtes Risiko für Nierenfunktionsstörungen und kardiovaskuläre Ereignisse im Vergleich zur Behandlung mit Aminocapronsäure oder Tranexamsäure gezeigt. Der CHMP hat das negative Nutzen-Risiko-Verhältnis, das auf Grundlage dieser Daten seinerzeit zum Ruhen der Zulassung nun revidiert (2).
Mit Abschluss der BART-Studie, sind neu ausgemachte methodische Mängel aufgefallen, die die Gültigkeit der Ergebnisse dieser Studie in Hinblick auf die negativen Effekte von Aprotinin und die 30-Tage Gesamtsterblichkeit in Frage stellen. Der CHMP stellte zudem fest, dass die Resultate anderer randomisierter klinischer Prüfungen sowie die Metaanalyse randomisierter klinischer Prüfungen (unter Ausschluss der BART-Studie) keinen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen Aprotinin und erhöhter perioperativer Mortalität erbrachten. Daten aus neueren Beobachtungsstudien konnten ebenfalls keine erhöhte Mortalität von Aprotinin zeigen. Vor diesem Hintergrund sieht der CHMP für die genannte eng gefasste Indikation nun ein positives Nutzen-Risiko-Profil. Die Empfehlungen des CHMP sehen zudem vor, dass eine Risikokommunikation in Form eines Rote-Hand- oder Informationsbriefs zu den Risiken und Anwendungshinweisen von Aprotinin-haltigen Arzneimitteln versendet werden soll. Hierzu gehören neben anaphylaktischen Reaktionen oder einer transienten Niereninsuffizienz auch Hinweise zur geeigneten Beobachtung des antikoagulativen Effekts von Heparin, das im Rahmen des gesamttherapeutischen Konzeptes gegeben wird. / Quellen:
(1) BfArM; Stufenplanverfahren zu Aprotinin-haltigen Arzneimitteln: Risikobewertungsverfahren zu Aprotinin-haltigen Arzneimitteln. (18. November 2013) (2) European Comission; Comission Implementing Decision of 18.9.2013 concerning, in the framework of Article 31 of Directive 2001/83/EC of the European Parliament and of the Council, the marketing authorisations for medicinal products for human use which contain the active substance "Aprotinin", Annex II and IV, http://ec.europa.eu/health/documents/community- register/html/refh_others.htm (18. September 2013)