40/12 Information: Risikoabwehr bei Missbrauchsverdacht von Dextromethorphan-haltigen Arzneimittel durch Jugendliche

Information

Risikoabwehr bei Missbrauchsverdacht von Dextromethorphan-haltigen Arzneimittel durch Jugendliche

AMK / Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert auf Anregung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung erneut über das Missbrauchspotential des Antitussivums Dextromethorphan [1,2]. Die Ergebnisse der 37. AMK-Referenzapotheken-Umfrage zum Missbrauch von Dextromethorphan-haltigen Arzneimitteln in 2011 bestätigten die in den letzten Jahren angestiegene Rate an dokumentierten und dem BfArM gemeldeten Missbrauchsfällen [1,3].

Dextromethorphan-haltige Arzneimittel werden insbesondere von Jugendlichen zwecks missbräuchlicher Anwendung erworben und aufgrund der nach massiver Überdosierung möglichen psychotropen Wirkung angewendet. Obwohl Dextromethorphan bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als relativ sicher anzusehen ist, können nach starker Überdosierung lebensbedrohliche Nebenwirkungen auftreten, wie ausgeprägte Tachykardien und Blutdruckschwankungen, Atemnot und komatöse Zustände. Die AMK und das BMG weisen hiermit erneut auf das beschriebene Missbrauchspotential dieses Arzneimittels und auf die Handlungsempfehlungen im Merkblatt der Bundesapothekerkammer zur Abgabe von Arzneimitteln an Kinder hin [4]. Die im Merkblatt zusammengefassten allgemeinen Kriterien zur Beurteilung der Arzneimittelabgabe an Kinder sollten auch für Jugendliche mit Kaufwunsch von Dextromethorphan-haltigen Arzneimitteln gelten [4]. Gemäß Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Absatz 8) ist bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch eines Arzneimittels die Abgabe zu verweigern und auf Alternativpräparate zu verweisen. Insbesondere das Insistieren von Jugendlichen auf der Abgabe mehrerer Packungen ist in diesem Zusammenhang kritisch zu hinterfragen und zu prüfen.

Weiterführende Informationen zum Thema Arzneimittelmissbrauch finden Sie im Leitfaden für die apothekerliche Praxis: Medikamente: Abhängigkeit und Missbrauch, der von der Bundesapothekerkammer (BAK) im Oktober 2011 aktualisiert wurde. Der Leitfaden steht auf der ABDA-Website zum Download bereit [5].

Apotheken sollten alle Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Einnahme oder Abgabe von Dextromethorphan-haltigen Arzneimitteln per Berichtsbogen an die Geschäftsstelle der AMK (www.arzneimittelkommission.de) melden. Quellen:
[1] AMK-Information: Missbrauch von Dextromethorphan, Pharm. Ztg. Nr. 16 vom 20. April 2010
[2] AMK-Information Missbräuchliche Anwendung Dextromethorphan-haltiger Arzneimittel, Pharm. Ztg. Nr. 2 vom 8. Januar 2004
[3] 37. AMK-Umfrage unter den Referenzapotheken, Verdacht auf Missbrauch von Dextromethorphan-haltigen Arzneimitteln, 2011
[4] Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung: Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Merkblatt für die Abgabe von Arzneimitteln an Kinder (Formblatt), Stand der Revision: 02.03.2011, www.abda.de (Leitlinien und Arbeitshilfen – Selbstmedikation)
[5] Bundesapothekerkammer (BAK); Medikamente: Abhängigkeit und Missbrauch – Leitfaden für die apothekerliche Praxis (Oktober 2011), www.abda.de/fileadmin/assets/Pressetermine/2011/Symposium_Medikamentenmissbrauch/Suchtleitfaden_2011_final.pdf.