29/14: Korrektur: Anzahl stimmberechtigter Mitglieder im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Korrektur: Anzahl stimmberechtigter Mitglieder im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht AMK /Vergangene Woche (Pharm. Ztg. Nr. 28 vom 10. Juli 2014, Seite 99) berichtete die AMK an dieser Stelle über die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht vom 1. Juli 2014.
Darin schrieben wir, die AMK sei mit einem von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium vertreten. Dies muss korrigiert werden, denn die AMK hat hier eine von dreizehn Stimmen. Der Sachverständigenausschuss hat folgende stimmberechtigte Mitglieder • zwei Hochschullehrer der Pharmakologie, davon ein Hochschullehrer des Faches Veterinärmedizin, und ein Hochschullehrer der Klinischen Pharmakologie,
• zwei Hochschullehrer der Pharmazie, davon ein Hochschullehrer des Faches Klinische Pharmazie,
• zwei Hochschullehrer des Faches Innere Medizin, davon ein Hochschullehrer des Faches Veterinärmedizin,
• ein Hochschullehrer des Faches Allgemeinmedizin,
• ein Hochschullehrer des Faches Kinder- und Jugendmedizin,
• ein Hochschullehrer der medizinischen Statistik oder der Epidemiologie,
• ein Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft,
• ein Mitglied der Arzneimittelkommission der Tierärzte und
• ein Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker. Die AMK bittet dieses Versehen zu entschuldigen. /