27/13 Informationen: Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht

Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht

AMK /Am 1. Juli  2014 fand im BfArM, Bonn, die 72. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph  53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes statt. Der Ausschuss der Sachverständigen aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker berät den Gesetzgeber in Fragen der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen. Die AMK ist mit einem von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium vertreten. Mit den Ausschussempfehlungen wird den Entscheidungen der zuständigen Bundesministerien nicht vorgegriffen. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. 

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfahl, 

Fluticasonpropionat intranasal zur Prophylaxe und Behandlung der allergischen Rhinitis in Packungsgrößen bis zu 3,0 mg ausschließlich zur Anwendung bei Erwachsenen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Die Ausnahmen der Verschreibungspflicht von Praziquantel – bei Hunden und Katzen sowie bei Zierfischen der Ordnung Karpfenartige, Barschartige, Welsartige und Zahnkärpflinge mit einem Wirkstoffgehalt bis zu 20 g je Packung – sollen, dem Ausschuss zufolge, wieder gestrichen werden, so dass das Anthelminthikum wieder generell verschreibungspflichtig sein soll.

Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Januar 2015 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten.