Online-Nachricht: Information der Institutionen und Behörden: Änderungen in der Verschreibungspflicht

AMK/ Am 22. Mai 2026 wurde die 24. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 24. März 2026 zugestimmt.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • Der Wirkstoff „Aciclovir“ wird „als Buccaltablette in Konzentrationen von 50 mg je abgeteilter Arzneiform zur Anwendung bei rezidivierendem Herpes labialis bei immunkompetenten Erwachsenen in Packungsgrößen bis zu 100 mg“ von der Verschreibungspflicht befreit.
  • Der Wirkstoff „Melatonin“ wird „in Konzentrationen von 3 mg je abgeteilter Arzneiform, einer Tagesmaximaldosis von 3 mg und einer Packungsgröße bis zu 30 mg zur oralen Anwendung bei Jetlag bei Erwachsenen“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Es werden 25 Wirkstoffe bzw. Zubereitungen als verschreibungspflichtig in die Anlage 1 neu eingefügt.

Die Änderungen traten am 23. Mai 2026 in Kraft. /

Quellen
Bundesgesetzblatt; Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BGBl I, Nr. 149).  www.recht.bund.de (Zugriff am 22. Mai 2026)