23/14 Informationen: Erhöhte Wachsamkeit bei der Abgabe von Mabthera® und Avastin® erbeten
Erhöhte Wachsamkeit bei der Abgabe von Mabthera® und Avastin® erbeten AMK / Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hatte im vergangenen Monat bereits über gestohlene und gefälschte Chargen der Arzneimittel Herceptin® (Trastuzumab) und Remicade® (Infliximab) informiert, die illegal in Europa in Verkehr gebracht worden sind.
Die AMK informierte weiterhin über Diebstähle einzelner Chargen von Alimta® (Pemetrexed) und Humatrope® (Somatropin) (siehe Pharm. Ztg. Nr. 17 vom 24. April 2014, Seite 97-98 und Nr. 18 vom 1. Mai 2014, Seite 82-83).
Nun liegt uns ein Schreiben des Sozialministeriums Baden-Württemberg vor, dass auch die Präparate Mabthera® (Rituximab) und Avastin® (Bevacizumab) in Italien gestohlen worden sind.
Nähere Angaben über die betroffenen Chargen und ob gestohlene Ware von Mabthera® oder Avastin® in den Handel gelangt sein könnten, liegen der AMK derzeit nicht vor.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat vorsorglich um erhöhte Aufmerksamkeit bei Mabthera® und Avastin® gebeten (1). Die AMK empfiehlt, bei der routinemäßigen Fertigarzneimittelprüfung (§ 12 Apothekenbetriebsordnung) und bei der Abgabe von Mabthera® und Avastin® auf Auffälligkeiten achten, die auf eine Manipulation oder Fälschung hindeuten könnten, wie zum Beispiel auffällige Veränderungen an der Packung, differierende Chargen-Nummern auf Primär- und Sekundärverpackung. Im Zweifelsfall soll die zuständige Überwachunsgbehörde und die AMK (www.arzneimittelkommision.de) informiert werden.
Sollten sich Informationen zu einem Chargen-bezogenen Verdacht auf eine Fälschung oder die Notwendigkeit für einen Rückruf ergeben, wird die AMK informieren. / Quellen:
(1) Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Würtemberg an Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Korrespondenz); gefälschte Arzneimittel (26. Mai 2014)