09/18 Informationen der Institutionen und Behörden: Die AMK in Zahlen: Das Jahr 2017

AMK / Im Jahr 2017 erhielt die Geschäftsstelle der AMK insgesamt 9084 Spontanberichte zu Qualitätsmängeln und unerwünschten Wirkungen (Abbildung) aus 4816 verschiedenen Apotheken. Nach dem bisherigen Höchststand im Jahr 2016 wurde somit erneut eine Steigerung der Meldungen verzeichnet. Erstmals erhielt die AMK über 9000 Verdachtsmeldungen zu Arzneimittelrisiken aus Apotheken. Rund 96 Prozent der Meldungen betrafen Arzneimittel (6762 verschreibungspflichtige und 1990 OTC-Arzneimittel). Zu pflanzlichen Drogen und Chemikalien erhielt die AMK 84 Meldungen. Andere Produktgruppen wurden, wie von der AMK aufgerufen, seltener berichtet: Medizinprodukte (279; nicht in der Gesamtzahl von 9084 berücksichtigt) und Lebensmittel (165), zu denen die Nahrungsergänzungsmittel zählen (121).

Die Zahl der Spontanberichte zu unerwünschten Wirkungen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 62 Meldungen auf insgesamt 2702 (s. Tabelle 1); dies entspricht erneut etwa 30 Prozent (s. Abbildung) aller eingegangenen Berichte. Hierunter fanden sich 889 (Initial-)Meldungen (inklusive Folgeinformationen) zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW), die aufgrund Ihrer Klassifikation der Art oder Schwere innerhalb von 15 Tagen (ICH-Guideline E2D) der zuständigen Bundesoberbehörde sowie an den pharmazeutischen Unternehmer weitergeleitet wurden. Zudem wurden im Vergleich zu 2016 (151 Meldungen) wieder mehr UAW berichtet, die im Zusammenhang mit einer Arzneimittelsubstitution standen: 188 Meldungen. Für das Jahr 2017 entspricht dies etwa sieben Prozent der Gesamtzahl an Spontanberichte zu unerwünschten Wirkungen. Zu Medikationsfehlern gingen insgesamt 192 Meldungen ein. Hingegen wurden Vorkommnisse bei Medizinprodukten von der AMK nicht mehr erfasst. Aufgrund der Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) sind Apotheken seit dem 1. Januar 2017 verpflichtet, Vorkommnisse zu Medizinprodukten ausschließlich an das BfArM weiterzuleiten (siehe Pharm. Ztg. 2016 Nr. 45, Seite 107).

Als Qualitätsmängel (6382 Meldungen) wurden, wie in den Jahren zuvor, am häufigsten Verpackungsfehler gemeldet, gefolgt von galenischen Mängeln, mechanischen Defekten und Deklarationsfehlern (s. Tabelle 2). Bei Verdachtsmeldungen zu Manipulationen bzw. Fälschungen war ein Anstieg zu beobachten. In 2017 stieg die Zahl auf insgesamt 57 Meldungen (2016: 14).

Insgesamt erhielt die AMK-Geschäftsstelle 2181 Reklamationsmuster; dies entspricht einem erneuten Rückgang zum Vorjahr (2016: 2326); zeitgleich stieg die Anzahl an Bilddokumentationen auf 1483 (2016: 1081). Bei rund 10 Prozent der Muster wurde eine Untersuchung im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL) veranlasst. 32 Verdachtsfälle (14 Prozent) wurden bestätigt. Bei etwa jedem dritten Spontanbericht zu Qualitätsmängeln (2311) benachrichtigte die AMK unverzüglich die zuständige Überwachungsbehörde des betroffenen Zulassungsinhabers.

Im Jahr 2017 veröffentlichte die AMK insgesamt 321 AMK-Nachrichten (2016: 298). Hierunter fanden sich 28 Rote-Hand- und Informationsbriefe, 21 Informationen/Stellungnahmen der AMK sowie 54 Nachrichten über Risiken von Arzneimitteln und anderen Produkten, die von Behörden und verschiedenen Institutionen veröffentlicht wurden. Weiterhin wurden 161 Chargenrückrufe, 19 Chargenüberprüfungen und 31 Rückrufe über die AMK bekanntgegeben.

14,6 Prozent der AMK-Nachrichten im Jahr 2017 stützten sich auf insgesamt 146 Meldungen aus 141 Apotheken. Weitere 902 Spontanberichte aus 776 Apotheken führten zur Einleitung korrektiver, risikominimierender Maßnahmen bei dem betroffenen Hersteller. Insofern leisteten die Apotheken im Jahr 2017 einen bedeutsamen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimittel(therapie)sicherheit und damit für die Patientensicherheit.

Die AMK bittet Sie, auch weiterhin Beobachtungen zu UAW sowie Hersteller-verursachten Qualitätsmängeln (auch Verdachtsfälle) möglichst vollständig und vorzugsweise mittels Online-Formular an die Geschäftsstelle der AMK (www.arzneimittelkommission.de) zu übermitteln. Beachten Sie bitte: Melden Sie Qualitätsmängel, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese vom Hersteller verursacht worden sind, auch an die für Ihre Apotheke zuständige örtliche Behörde.

Die Geschäftsstelle der AMK erhielt im Jahr 2017 etwa 53 komplexe Anfragen zur Arzneimittel(therapie)sicherheit, zur Bewertung von Rezepturarzneimitteln hinsichtlich Bedenklichkeit nach Paragraf 5 AMG und zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Dazu wurden weitere 2819 Anfragen per Fax, E-Mail oder Telefon an die AMK gerichtet.

Fragen zu Arzneimittelrisiken und Spontanmeldungen/Einsendungen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMK-Geschäftsstelle gern (www.arzneimittelkommission.de).


Tabelle 1: Anzahl der Verdachtsmeldungen zu unerwünschten Wirkungen (Arzneimittel, Lebensmittel (einschließlich NEM), sonstige Produkte), Medikationsfehlern und Missbrauch (Verdachtsfälle) an die AMK-Geschäftsstelle in 2017

KategorieAnzahlProzent
Meldungen zu unerwünschten Wirkungen (Verdachtsfälle)
und andere Meldungen, gesamt
2702100,0
Unerwünschte Wirkungen, die Arzneimittel betrafen240789,1
Unerwünschte Wirkungen, die nicht Arzneimittel,
sondern andere Produktgruppen betrafen
531,9
Medikationsfehler1927,1
Missbrauch501,9

Tabelle 2: Anzahl der Meldungen zu Qualitätsmängeln (Verdachtsfälle) an die AMK-Geschäftsstelle in 2017

KategorieAnzahlProzent
Meldungen zu Qualitätsmängeln (Verdachtsfälle),
gesamt
6382100,0
Verpackungsfehler278043,6
Galenische Mängel149423,4
Mechanische Defekte109517,2
Deklarationsmängel6239,7
Minderwirkung (mit Verdacht auf Qualitätsmangel)2353,7
Manipulation bzw. Fälschung570,9
Sonstige Mängel981,5
Zur Kenntnis genommen:

Datum:                     

 

[Pharm. Ztg. 2018 (163) 9:95]