04/15 Informationen der Institutionen und Behörden: Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht
AMK / Am 13. Januar 2015 fand im BfArM, Bonn, die 73. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes statt.
Dieser Ausschuss der Sachverständigen aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker berät den Gesetzgeber in Fragen der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen. Die AMK ist mit einem von 13 stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium vertreten. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden.
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfahl, das Glucocorticoid Mometasonfuroat zur intranasalen Anwendung zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in einer Einzeldosis von 200 µg ausschließlich zur Anwendung bei Erwachsenen und bei Kindern ab 12 Jahren aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Nachdem der Enkephalinase-Hemmer Racecadotril für die Anwendung bei Erwachsenen bereits 2013 aus der Verschreibungspflicht entlassen worden war, empfahl der Sachverständigenausschuss nun auch die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Anwendung von Racecadotril bei Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr in der Menge von 30 mg je abgeteilter Form zur Herstellung einer Suspension und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung für eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen.
Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Juli 2015 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten. / Korrekturmeldung vom 10. Februar 2015
AMK / In der 4. Kalenderwoche berichtete die AMK von der 73. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (Pharm. Ztg. Nr. 4 vom 22.01.2015, Seite 93-94). In dieser Nachricht wurden Empfehlungen des Sachverständigenausschusses zu Mometasonfuroat und Racecadotril nicht richtig, bzw. unvollständig wiedergegeben.
- Die Empfehlung zu Mometasonfuroat bezieht sich nur auf Erwachsene und nicht, wie fälschlicherweise angegeben, auf Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr.
- Die Empfehlung zu Racecadotril ist mit der Bedingung einer gleichzeitigen oralen Rehydratation verknüpft.
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. /