Wechselwirkungsmanagement beim Einsatz von Nirmatrelvir/Ritonavir

Im Januar 2022 hat die Europäische Kommission dem Wirkstoff Nirmatrelvir eine bedingte Zulassung bei der oralen Behandlung von Covid-19-Patienten erteilt. Um Nirmatrelvir ausreichend oral bioverfügbar zu machen, wird dessen Exposition durch die zeitgleiche Gabe niedriger Dosen von Ritonavir pharmakokinetisch verstärkt. Ritonavir hat keinen direkten Einfluss auf den Krankheitserreger SARS-CoV-2, hemmt aber im menschlichen Körper den Abbau von Nirmatrelvir. Unter der Mitarbeit von Prof. Dr. Martin Schulz (Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker) und Dr. André Said (Leiter der Geschäftsstelle der AMK) ist eine Publikation entstanden, die die aktuelle wissenschaftliche Evidenz zu Wech­sel­wirkungen zusammengeträgt, die bei einer Kurzzeittherapie mit Ritonavir-Verstärkerdosen berück­sichtigt werden müssen. Die Autorinnen und Autoren  definierten das Wechselwirkungsprofil von Ritonavir anhand von Recher­chen in der Datenbank Medline, über den Suchdienst "GoogleScholar“, in drei elektronischen Standard­werken zu Wechselwirkungen und in den Fachinformationen. Darauf basierend stellten sie eine Liste der Arzneistoffen mit potenziell relevanten Wechselwirkungen zusammen. 190 Substanzen oder Substanzkombinationen wurden in diese Liste aufgenommen. Arzneistoffe ohne Wechselwirkungspotenzial wurden ebenfalls aufgeführt, wenn sie besonders oft verschrieben werden. Die Autorinnen und Autoren kommen zu dem Schluss, dass für die wichtigsten Arzneistoffe, die mit Rito­navir interagieren können, einfach durchführbare Maßnahmen möglich sind, die vor einer 5-Tagesthera­pie mit Nirmatrelvir/r unter Quarantänebedingungen ergriffen werden können. Die Publikation ist online first unter "aerzteblatt.de" erschienen und kann hier abgerufen werden.

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