Versandhandel: Apothekerkammer Nordrhein erwirkt weitere Ordnungsgelder

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat im Rechtsstreit mit dem niederländischen Arzneimittelversandkonzern DocMorris zwei weitere Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 15.000 Euro durchgesetzt. Mit Beschluss vom 28. September 2026 bestätigte das Landgericht Frankfurt, dass DocMorris gegen eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung verstoßen hat, wie die AKNR in einer Pressemitteilung vom 8. Oktober mitteilt.

Dem Verfahren liegt eine von der AKNR erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2025 (Az. 3-10 O 54/25) zugrunde. Diese wurde durch das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19. März 2026 (Az. 6 U 227/25) bestätigt. Das Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig.

Das OLG Frankfurt hatte DocMorris zum einen untersagt, mit einem 20-Euro-Gutschein als Freundschaftsvorteil für die Empfehlung eines Neukunden zu werben, wenn der Gutschein unter anderem für den Erwerb nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel eingesetzt werden konnte. Zum anderen wurde DocMorris zur Unterlassung einer Werbung mit einem „Rezeptbonus bis zu 30 € pro Privatrezept“ verurteilt, mit dem ebenfalls weitere Produkte, einschließlich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, erworben werden konnten. Zudem war aus der Werbung nicht hinreichend ersichtlich, in welcher Höhe der Bonus jeweils gewährt wurde.

„Die Apothekerkammer Nordrhein begrüßt den Beschluss des Landgerichts Frankfurt. Er macht erneut deutlich, dass gerichtliche Unterlassungsverfügungen nicht dadurch umgangen werden können, dass ein beanstandetes Geschäftsmodell lediglich sprachlich oder formal verändert wird“, erklärt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und der Bundesapothekerkammer. 

Da deutsche Gerichte nicht in den Niederlanden vollstrecken dürfen, müssen deutsche Gerichtsurteile dort mithilfe der zuständigen niederländischen Vollstreckungsorgane durchgesetzt werden. Der aktuelle Beschluss fällt in eine Phase, in der die Durchsetzung der gegen DocMorris verhängten Ordnungsgelder eine weitere wichtige Entwicklung genommen hat. Nachdem DocMorris verschiedene rechtskräftig verhängte Ordnungsgelder nicht beglichen hatte, konnte die Apothekerkammer Nordrhein deren Vollstreckung inzwischen auch in den Niederlanden betreiben.

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