PNOG: DAV fordert Infektionsschutz in der häuslichen Pflege
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in einer Stellungnahme grundsätzlich als sinnvoll, mahnt jedoch Änderungen der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel an.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im Kern Infektionsschutzprodukte und ein unverzichtbarer Bestandteil jeder häuslichen Pflege. Dazu zählen insbesondere Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz. Apotheken leisten hierbei einen zentralen Beitrag durch qualitätsgesicherte Produkte, fachliche Beratung, patientenindividuelle Zusammenstellung und wohnortnahe Versorgung. Ein wirksamer Infektionsschutz im häuslichen Umfeld vermeidet Folgekosten, schützt pflegende Angehörige als größten Pflegedienst Deutschlands und trägt wesentlich zur Sicherung der Versorgung bei.
Aus Sicht des DAV sollten Ineffizienzen und Missbrauch daher nicht durch Entsachlichung der Leistung, sondern durch gezielte Strukturmaßnahmen adressiert werden. Erforderlich sind insbesondere der Erhalt eines eigenständigen, zweckgebundenen Sachleistungsanspruchs für Pflegehilfsmittel sowie eine stärkere Einbindung der Pflegebegleitung in ein Versorgungscontrolling zur Vermeidung von Überversorgung. Der Infektionsschutz bedarf einer gesetzlichen Verankerung als Bestandteil der häuslichen Versorgungsziele.
Die Patientenbeauftragte des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Andrea König, erklärte gegenüber dem ABDA-Newsroom: "Die häusliche Pflege lebt vom Engagement von Angehörigen, Nachbarschaft und Ehrenamt. Diese tragenden Strukturen sind jedoch besonders anfällig für Infektionsrisiken. Wenn der Infektionsschutz nicht verlässlich abgesichert ist, gefährdet das die Stabilität der Pflege zu Hause – und erhöht vermeidbare Risiken für Betroffene ebenso wie langfristige Belastungen für das gesamte Versorgungssystem."
König machte deutlich, dass sich der DAV im parlamentarischen Verfahren auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Versorgungssegments für Apotheken weiterhin für die Beibehaltung eines eigenständigen Leistungsanspruchs einsetzen wird.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums verfolgt die Reform das Ziel, das System finanziell neu zu ordnen und zu stabilisieren, ohne den Beitragssatz zu erhöhen. Gleichzeitig soll die pflegerische Versorgung langfristig gesichert werden.