Notdienstpauschale festgesetzt

Für das zweite Quartal dieses Jahres bekommen Apotheken pro geleistetem (Voll-)Notdienst 372,40 Euro. Das hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands beschlossen. Im Vorquartal erhielten die Apotheker noch 377,92 Euro pro Notdienst. Im Vergleich zum Vorquartal sinkt die Notdienstpauschale damit um 5,52 Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im ersten Quartal durch die erfolgte Stundung der offenen Forderungen der von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken viele offene Forderungen beglichen wurden und so das Einnahmevolumen erhöht war. Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für die Monate von April bis Juni dieses Jahres wurden 98.041 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 18.538 Apotheken erbracht wurden.

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