Kolumne: Lucas erklärt Rezeptpflicht

Viele Patientinnen und Patienten verwechseln rezeptfreie und rezeptpflichtige Medikamente. ABDA-Vizepräsidentin Dr. Ina Lucas erläutert in ihrer Kolumne "Der gute Rat der Apothekerin" in den Zeitungen der FUNKE-Mediengruppe (15. Juli) die Unterschiede und warnt vor möglichen Risiken.

Ein typisches Beispiel sei Ibuprofen: "In niedriger Dosierung hilft es zuverlässig gegen Schmerzen oder Fieber – deshalb ist es rezeptfrei erhältlich. Höher dosierte Präparate sind verschreibungspflichtig, weil sie ein höheres Risiko für Nebenwirkungen bergen. Der Wirkstoff Ibuprofen ist also je nach Dosis rezeptpflichtig oder nicht", schreibt Lucas.

Zu den rezeptpflichtigen Arzneimitteln zählen beispielsweise Medikamente gegen Bluthochdruck oder Diabetes sowie Antibiotika. "Sie werden gegen schwerwiegendere Erkrankungen ärztlich verordnet. Die Rezeptpflicht ist keine Schikane, sondern ein Schutzschild", erklärt die ABDA-Vizepräsidentin. Die Rezeptpflicht sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Ebenso sei davor zu warnen, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept bei dubiosen Internethändlern zu kaufen. Lucas betont: "Manchmal berichten auch einige meiner Patientinnen und Patienten von solchen Einkäufen. Davor kann ich nur warnen, denn das kann gefährlich werden. Oft ist völlig unklar, wo solche Medikamente herkommen, welchen Wirkstoffgehalt sie haben oder ob eventuell sogar schädliche Stoffe beigemengt sind."

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