Inkontinenz: Versicherte als Mitmenschen betrachten

Die Versorgung mit Hilfsmitteln bei Inkontinenz war auch Teil des vor drei Jahren in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Seitdem sind Exklusivausschreibungen von Krankenkassen verboten. Stattdessen verhandeln Krankenkassen und Verbände die Verträge, denen Apotheken und andere Leistungserbringer beitreten können. "Allerdings orientieren sich die von den Kassen vorgegebenen Preise an den Ausschreibungen und sind so für viele Apotheker finanziell nicht darstellbar - das sind oft nur wenige Euro pro Monat und Patient", sagte der DAV-Patientenbeauftrage, Berend Groeneveld, der "Neue Apotheken Illustrierte" (15.7.). "Die Krankenkassen sollten ihre Versicherten nicht als Kostenfaktoren, sondern als Mitmenschen betrachten. Es kann doch nicht sein, dass die Patienten notgedrungen erhebliche wirtschaftliche Aufzahlungen leisten müssen, weil sie sonst weder qualitäts- noch mengenmäßig zurechtkommen", fügte Groeneveld hinzu. Auch andere Anbieter könnten nicht immer die Preisvorgaben ohne Aufzahlungen ermöglichen, auch wenn es vertraglich vorgesehen sei. Der DAV-Patientenbeauftragte geht davon aus, dass die Apotheken, die schon vor dem TSVG ihre Patienten mit Inkontinenzprodukten versorgt haben, dies weiterhin tun. "Aber ob nun viele Apotheken seit 2019 neu eingestiegen sind, wage ich zu bezweifeln", so Groeneveld. Dabei würden die Apotheken ihre Patienten gerne "komplett aus einer Hand" versorgen.

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