Hilfstaxe für Rezepturen: DAV kündigt Anlagen 1 und 2 gegenüber GKV

Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) heute (25. September 2023) einstimmig beschlossen, die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) fristgerecht zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu kündigen. Nach deutlichen Preiserhöhungen bei den Einkaufspreisen der Apotheken hatte der DAV in den vergangenen Monaten mehrere Vorschläge zu Anpassungen bei der Abrechnung von Rezepturen gemacht, die der GKV-Spitzenverband aber jeweils ablehnte.

"Wir setzen damit ein Zeichen, dass wir die permanente Blockade der Krankenkassen bei zwingend erforderlichen Preisanhebungen nicht weiter hinnehmen. Wenn die Apotheken dringende und wichtige Rezepturen für Patientinnen und Patienten herstellen, dann müssen Sie dafür auch angemessen bezahlt werden", sagt der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. Die Kündigung des DAV für die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe wird fristgerecht bis zum 30. September 2023 eingereicht. Ab dem 01.01.2024 wird dann nach §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet. Für alle Beteiligten bedeutet dies einen unnötigen Mehraufwand. Zum Hintergrund: Im Jahr 2022 wurden für die GKV-Versicherten in Deutschland mehr als 12 Millionen Rezepturen durch öffentliche Apotheken individuell hergestellt.

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