Fehlende Dosierung: vdek kommt Apotheken entgegen

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat den Deutschen Apothekerverband darüber informiert, dass es bei Arzneimittelverordnungen wegen fehlender Dosierungsangaben des Arztes beziehungsweise vergessener Ergänzung durch die Apotheke keine Retaxationen bis 31.12.2020 geben wird. Von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bekam der DAV die Nachricht, dass sie keine Retax-Friedenspflicht vereinbaren wollen, da die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Pflichtangaben zur Dosierung auf dem Rezept zu beachten sind. Der Geschäftsbereich Ökonomie ist aktuell auch mit der Knappschaft in Kontakt und wartet noch auf eine Reaktion. Nach Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) muss der Arzt die Dosierung des verordneten Fertigarzneimittels auf dem Rezept angeben.

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