Kassenübergreifende Friedenspflicht

Seit Anfang des Monats gilt der neue Rahmenvertrag, nach dem alle Rezepte bearbeitet werden müssen. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, stellt in der "Pharmazeutischen Zeitung" noch einmal klar, dass "die Friedenspflicht für den gesamten Juli und für alle großen Krankenkassen gilt, auch die DAK". Nach Angaben des DAV-Chefs, hat auch der Ersatzkassenverband vdek zugesagt, dass die Ersatzkassen den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes folgen werden. Damit hätten die wichtigsten Spitzenverbände anerkannt, dass man die Akzeptanz von Apotheken und Patienten in einer Übergangsphase gewinnen müsse, so Becker. Für den gesamten Juli sollen nun in bestimmten Fällen, die der DAV dem GKV-Spitzenverband ganz klar benannt hatte, keine Retaxationen erfolgen. In der vergangenen Woche hatte bereits DAV-Vorstand, Thomas Dittrich, in einem Interview erklärt, warum der neue Vertrag eine Reihe von Arbeitserleichterungen mit sich bringt und dabei auch auf den Verzicht von Retaxationen hingewiesen.

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