DAV-MV: Apotheken sind startklar für Grippeschutzimpfungen

Der Deutsche Apothekerverband hat den Weg für Grippeschutzimpfungen in Apotheken als Regelversorgung freigemacht. Die DAV-Mitgliederversammlung in Werder/Havel hat am Dienstag die mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) verhandelten Konditionen zur Influenza-Impfung einstimmig beschlossen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2022, formal ist aber noch die schriftliche Bestätigung des GKV-SV nötig. Der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich: "Das ist eine sehr gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Rechtzeitig zum Anlaufen der Influenza-Saison bieten die Apotheken den Menschen einen schnellen und wohnortnahen Zugang zur Grippeschutzimpfung. Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband waren nicht einfach, wir sind mit dem Ergebnis trotzdem zufrieden.“ In den Apotheken können sich Patientinnen und Patienten nach den gleichen Regeln wie sie für die Ärzte gelten gegen Grippe impfen lassen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Für jede Grippeschutzimpfung erhält die Apotheke für die Durchführung und Dokumentation eine Vergütung in Höhe von 7,60 Euro. Für Nebenleistungen wie Verbrauchsmaterial 2,40 Euro, für die Beschaffung der Impfdosis 1 Euro. "Die Politik hat uns die Möglichkeit eröffnet, die Grippeschutzimpfungen bundesweit in den Apotheken anzubieten. Mit der Einigung mit dem GKV-Spitzenverband haben wir gezeigt, dass wir im Sinne der Patientinnen und Patienten schnell handlungsfähig sind“, so Thomas Dittrich. Die Regelung für Grippeschutz-Impfungen in Apotheken für alle Erwachsenen geht aus einem Bundestagsbeschluss vom Mai hervor. Bislang war sie nur im Rahmen von Modellprojekten möglich.

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