Corona: ABDA begrüßt Verordnung des Gesundheitsministeriums

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt die Neuregelungen in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Der gestern (6. April 2020) veröffentlichte Referentenentwurf sieht u.a. vor, dass die Apotheken für ihre Botendienste während der Corona-Pandemie mit jeweils fünf Euro pro Lieferort vergütet werden. Darüber hinaus können sie bei Lieferengpässen von der Packungsgröße oder Wirkstärke eines Medikamentes abweichen oder es nach Rücksprache mit dem Arzt gegen ein ähnliches (aut simile) austauschen.

"Die Apotheken stehen im Kampf gegen das Coronavirus mit an der Front und können jetzt effektiver handeln. Die Regelungen entsprechend weitestgehend unseren Vorschlägen für die Absicherung der Versorgung. Das ist gut", sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zum Verordnungsentwurf des BMG: "Die neue Verordnung erlaubt es, die Zahl der Patientenkontakte in der Apotheke zu verringern  und Risikogruppen zu schützen. Die zusätzlichen Spielräume bei der Arzneimittelabgabe verhindern, dass Patienten bei einem Lieferengpass nochmal in die Apotheke kommen müssen, und die aufsuchende Betreuung über den Botendienst hilft gerade besonders gefährdeten älteren Menschen und chronisch Chranken, Wege und Infektionsrisiken zu vermeiden."

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