Bundesrat fordert mehr Flexibilität für Apotheken

In einer am heutigen Freitag (26. April) gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Versorgung mit Arzneimitteln - insbesondere von Kindern und Jugendlichen - nachhaltig zu verbessern. Die Entschließung geht auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zurück und verweist auf Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln. Auch heute bestünden zahlreiche Versorgungsengpässe, heißt es in der Begründung.
 
Laut Pressemitteilung des Bundesrates geht es darum: „Um Engpässe zukünftig zu verhindern, seien Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente - insbesondere für Vor-Ort-Apotheken - zu lockern. Zudem müsse es möglich sein, dass die Restbestände von nach einem festgestellten Versorgungsmangel eingeführten Arzneimitteln auch später noch für einen gewissen Zeitraum abverkauft werden dürfen. Nach Ansicht des Bundesrates brauche es zusätzlich mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln. Auch sollen Apotheken in der Lage sein, nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, wenn diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch auf Grundlage einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.“
 
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärt dazu: "Der Bundesrat hat mit den Arzneimittel-Lieferengpässen ein Thema aufgegriffen, das für die Menschen in unserem Land von immens großer Bedeutung ist. Leider wurden auf bundespolitischer Ebene immer noch nicht ausreichend wirksame Maßnahmen ergriffen, um die Situation nachhaltig zu verbessern. An dem Beschluss des Bundesrates sieht man einmal mehr, dass die Bundesländer deutlich näher an den Problemen und Herausforderungen der Menschen im Versorgungsalltag sind als das Bundesgesundheitsministerium. Das im vorigen Jahr in Berlin beschlossene Lieferengpassgesetz – kurz: ALBVVG – hat bislang kaum eine spürbare Entlastung für Patientinnen und Patienten gebracht. Die Apotheken kämpfen sich derweil weiter durch die vielen anhaltenden Lieferengpässe,  um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten aufrechtzuerhalten. Wie die Bundesländern mit Recht feststellen, brauchen die Apotheken dringend weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit beim Austausch von nicht lieferbaren Arzneimitteln wie auch eine bessere Vergütung beim Managen der Lieferengpässe. Bei seit Jahren steigenden Kosten und stagnierendem Honorar rutschen immer mehr Apotheken in die Verlustzone. Wenn keine Apotheke mehr vor Ort ist, fehlt Patientinnen und Patienten der Zugang zu ihrer wohnortnahen und sicheren Arzneimittelversorgung.“

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