Bayern: Großeinkauf von FFP2-Masken nicht notwendig

In Bayern ist es trotz der angekündigten Einführung der FFP2-Maskenplicht nicht notwendig, hohe Stückzahlen auf Vorrat zu kaufen. „Die Apotheken im Freistaat sind für die erhöhte Nachfrage auf jeden Fall gewappnet“, so der Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes, Dr. Hans-Peter Hubmann, in einer Pressemitteilung am Donnerstag. „Die Lagerbestände sind gut. Und durch die bewährte Logistik ist eine schnelle Nachlieferung von Masken in ausreichender Menge möglich.“ Um eine ausreichende Schutzwirkung zu erzielen, sei der richtige Umgang mit der Maske notwendig. Dazu könne das Fachpersonal in der Apotheke beraten. Bei der anstehenden Versorgung mit Schutzmasken profitieren die Apotheken von den logistischen Erfahrungen der kostenlosen Abgabe von Schutzmasken an Risikopatienten im vergangenen Dezember. In diesem Zusammenhang weist der Bayerischen Apothekerverband darauf hin, dass seit 6. Januar die Abgabe der Masken an Bezugsberechtigte nur noch gegen die entsprechenden Berechtigungsscheine erfolgen kann. Angesichts der anstehenden Maskenpflicht in Bayern hofft der BAV nun auf einen schnellen Versand der Berechtigungsscheine durch die Krankenversicherungen. „Täglich wenden sich Risikopatienten mit Fragen an Apothekerinnen und Apotheker, wann die Bezugsscheine kommen. Hier können wir allerdings nur vertrösten und auf die Zuständigkeit der Versicherungen hinweisen“, wird Hubmann zitiert. In Bayern muss man ab kommenden Montag im Nahverkehr und beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen.

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