BAK aktualisiert Weiterbildung "Theoretische und praktische Ausbildung"

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat am 12. Mai 2026 überarbeitete Durchführungsempfehlungen für das Weiterbildungsgebiet "Theoretische und praktische Ausbildung" sowie Änderungen der Musterweiterbildungsordnung verabschiedet. Die entsprechenden Unterlagen stehen unter abda.de zur Verfügung.

Eine zentrale Änderung betrifft die Variante A) "Hauptberufliche Lehrtätigkeit mit 200 Stunden nebenberuflicher Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke". Die bisher vorgeschriebene Ableistung dieser Praxiszeiten während der Weiterbildungszeit hat sich in der Praxis als herausfordernd erwiesen. Künftig können diese Praxisanteile bereits vor Beginn der Weiterbildung absolviert worden sein, sofern sie nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Darüber hinaus wurden die Weiterbildungsziele und der Kompetenzkatalog an aktuelle Standards der Lehrerbildung der Kultusministerkonferenz angepasst. Die Seminarinhalte wurden überarbeitet und mit konkreten Lernzielen unterlegt. Auch die Anlagen wurden aktualisiert. Ergänzend wird empfohlen, Unterrichtsentwürfe fortlaufend weiterzuentwickeln; hierfür wurde eine neue tabellarische Übersicht eingeführt.

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