Apotheken dürfen Corona-Antigentests durchführen

Apotheken dürfen bei symptomfreien Patienten Antigentests zur Feststellung einer Corona-Infektion durchführen. „Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien steht es jedem Apothekenleiter frei, Antigentests durchzuführen. Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Ein Test in der Apotheke ist nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patienten mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden.“ Die Kosten für Antigentests kalkuliert jede Apotheke eigenständig; sie müssen vom Verbraucher getragen werden.

In der Vergangenheit hatte es teils unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Frage gegeben. Vergangene Woche haben sich Bund und Länder auf die gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik, auch Point-of-care-Tests (PoC-Tests) genannt, gibt es jedoch nicht. PoC-Tests sind dadurch charakterisiert, dass sie in unmittelbarer Nähe zum Patienten stattfinden, keine Probenvorbereitung erfordern und mittels Reagenzien erfolgen, die nur für eine Einzelprobenmessung vorgesehen sind. Bis vor kurzem war laut § 24 des Infektionsschutzgesetzes die Testung auf lebensbedrohliche Erkrankungen wie COVID-19 nur Ärzten erlaubt. Dieser Arztvorbehalt wurde durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November 2020 aufgehoben. Auch Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen.

Die Umsetzung des Testangebotes in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: „Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen.“

Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist in Apotheken nach wie vor verboten.



zurück zur Übersicht