Apotheken: Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 weiter möglich

Mehr als 4.000 Apotheken haben bis zum Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung am 28. Februar 2023 solche Schnelltests durchgeführt. Seit 1. März 2023 können weder Schnell- noch PCR-Tests von den Apotheken über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu Lasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet werden. Diese apothekenübliche Dienstleistung ist nur noch auf Selbstzahler-Basis möglich. Bietet die Apotheke Antigentests für Selbstzahler an, kann der Preis frei kalkuliert werden. Kundinnen und Kunden können weiter über Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de nach Testapotheken suchen. Mithilfe des Filters SERVICELEISTUNGEN (COVID 19 Schnelltests) besteht die Möglichkeit, bundesweit nach testenden Apotheken zu schauen. Apothekeninhaber:innen sollten wissen, dass Tests, die im Monat Februar 2023 durchgeführt wurden, bis spätestens Ende Mai gegenüber der KV abgerechnet sein müssen.

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