AKNR erfolgreich: Landgericht Berlin stoppt Werbung für Abnehmspritzen
Das Landgericht Berlin hat der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) mit einem Urteil (11. August 2026) Recht gegeben. Die Werbung der Plattform "Voy" mit einem Sänger für ein Abnehmprogramm verstößt gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Heilmittelwerbegesetz, der Werbung mit Prominenten verbietet, die zum Arzneimittelgebrauch anregen kann, wie die AKNR in einer Pressemitteilung berichtet.
Die Plattform bietet ein Modell an, bei dem nach einem Fragebogen eine ärztliche Verschreibung und anschließend das Arzneimittel vermittelt werden. Auch bei der Preisgestaltung für die Abnehmmedikamente gab das Gericht der Apothekerkammer Recht.
"Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass Handlungsbedarf beim Versand für verschreibungspflichtige Arzneimittel besteht", sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und der Bundesapothekerkammer. "Wirksam kann nur am Produktabsatz angesetzt werden", so Hoffmann. Die AKNR kündigte an, auch künftig gegen Geschäftsmodelle vorzugehen, die aus ihrer Sicht den Arzneimittel- und Verbraucherschutz durch aggressive digitale Vermarktung unterlaufen.
Erst vor kurzem hatte ABDA-Präsident Thomas Preis vor dubiosen Online-Angeboten rund um die bevorstehende Einführung von Semaglutid-Tabletten zur Gewichtsreduktion gewarnt. Ab September wird dieses verschreibungspflichtige Medikament voraussichtlich auch in Deutschland verfügbar sein. Schon jetzt werben zweifelhafte Internetportale mit der Verordnung und Vorbestellung des Arzneimittels. Preis in einer ABDA-Pressemitteilung: "Arzneimitteltherapiesicherheit entsteht nicht durch Klicks im Internet, sondern durch persönliche Beratung und pharmazeutische Kontrolle. Arzneimittel gegen Adipositas sind keine Lifestyle-Produkte, sondern hochwirksame Medikamente mit Risiken und Nebenwirkungen."