Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker
Durch Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Dezember 2021 wurden Apotheker*innen erstmalig ermächtigt, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. Inzwischen sind die gesetzlichen Grundlagen in § 20c verankert. Die Personen, die durch Apotheker*innen geimpft werden dürfen, müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Apotheker*innen, die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen möchten, müssen hierfür u. a.
- ärztlich geschult sein sowie
- geeignete Räumlichkeiten und die erforderliche Ausstattung haben.
Außer in öffentlichen Apotheken können qualifizierte Apotheker*innen auch in anderen geeignete Strukturen, wie mobilen Impfteams, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen.
Fachliche und praktische Qualifizierung
Die Bundesapothekerkammer hat in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum für die Schulung entwickelt (s. u. "Schulungscurriculum"). Es besteht aus sechs Teilen: einem Selbststudium, drei Theorieteilen, einer umfangreichen Praxisschulung sowie einem Teil, der sich der ausschließlich den Maßnahmen der Ersten-Hilfe bei etwaigen Impfreaktionen widmet. Das Curriculum hat einen zeitlichen Gesamtumfang von insgesamt 14 Fortbildungsstunden (à 45 Minuten).
Schulungen gemäß o. g. Curriculum werden unter anderem von den Apothekerkammern der Länder angeboten.
Apotheker*innen, die im Rahmen von Modellvorhaben für die Grippeschutzimpfung (§ 132j SGB V) oder für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen im Rahmen der Regelversorgung ärztlich geschult wurden, sind damit bereits qualifiziert, um COVID-19-Impfungen bei Personen durchzuführen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Apotheker*innen, die die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (§ 20b IfSG a. F.) ärztlich geschult worden sind, dürfen darüber hinaus Personen ab einem Alter von 12 Jahren gegen COVID-19 impfen.
Leitlinie und Arbeitshilfen
Für die qualitätsgesicherte Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in Apotheken hat die Bundesapothekerkammer die entsprechende Leitlinie erstellt, in der u. a. Näheres zur räumlichen und sachlichen Ausstattung sowie zum Ablauf beschrieben ist (s. u.). Darüber hinaus stehen diverse Arbeitshilfen für die Umsetzung in der Apotheke zur Verfügung.
Im Übrigen sind die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu beachten (s. insbesondere § 1a Abs. 18, § 35a).
Arbeitsschutz
Informationen zu Arbeitsschutz stehen unter Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verfügung. Für die Durchführung der COVID-19-Schutzimpfungen kann auf die Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen bei der Durchführung von Grippeschutzimpfungen zurückgegriffen werden.
Berechtigung für den Bezug der Impfstoffe
Um COVID-19-Impfstoffe bestellen zu können, benötigen Apotheken eine Bescheinigung ihrer Apothekerkammer. Hierfür ist eine Selbstauskunft gegenüber der Apothekerkammer abzugeben (§ 3 Abs. 4a CoronaImpfV, s. u.). Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die für Sie zuständige Apothekerkammer.
Bestellung und Abrechnung von COVID-19-Impstoffen
Informationen bezüglich der Bestellung und Abrechnung von COVID-19-Impfstoffen finden Sie unter "Impfstoffversorgung" auf unserer Corona-Seite.
Impfsurveillance und digitale Impfzertifikate
Des Weiteren müssen Apotheken an das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) angeschlossen sein, über das tagesaktuell die durchgeführten Impfungen an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet werden müssen (Impfsurveillance, s. § 4 IfSG). Auf Wunsch der geimpften Person ist ihr ein digitales Impfzertifikat auszustellen (§ 22 Abs. 5 IfSG). Hierfür ist sicherzustellen, dass die Apotheke an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen ist. Sowhol die tagesaktuelle Meldung der durchgeführten Impfungen, als auch die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate erfolgt über das DAV-Apothekenportal (s. u. unter "Links").
Apotheken, die Schutzimpfungen gegen COVID-19 anbieten
Wer eine Apotheke in der Nähe sucht, die COVID-19-Schutzimpfungen anbietet, findet sie einfach und schnell über das Portal www.mein-apothekenmanager.de. Die Daten werden fortlaufend aktualisiert.
Abrechnung der durchgeführten Schutzimpfungen gegen COVID-19
Für die Abrechnung der durchgeführten Schutzimpfungen gegen COVID-19 steht ein Leitfaden zur Verfügung (s. u.).

Weiterführende Informationen
Leitlinie: Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in Apotheken
Kommentar zur Leitlinie: Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in Apotheken
Arbeitshilfe: Impfbescheinigung COVID-19-Schutzimpfungen
Arbeitshilfe: Kennzeichnung des Entsorgungsbehälters für infektionsverdächtige Abfälle
Arbeitshilfe: Muster für eine Datenschutzinformation der Apotheke zu COVID-19-Schutzimpfungen
Arbeitshilfe: SOP Verabreichung des COVID-19-Impfstoffes in der öffentlichen Apotheke
Arbeitshilfe: Herstellungsprotokoll zur Vorbereitung der COVID-19-Impfstoffdosen zur Applikation
Arbeitshilfe: Notfallplan Impfen