Schutzimpfungen in Apotheken

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apotheker*innen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen. Ziel ist die Verbesserung der Impfquote.

Apotheker*innen, die Schutzimpfungen durchführen möchten, sind hierzu berechtigt, wenn:

  • sie entsprechend erfolgreich ärztlich geschult wurden

und

  • sie die Schutzimpfungen für eine öffentliche Apotheke, zu deren Personal sie gehören, durchführen.

 

 

 

Eine Apothekerin führt eine Injektion in den Oberarm einer anderen Person durch.

Fachliche und praktische Qualifizierung

Die Bundesapothekerkammer hat in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum für die Schulung entwickelt (s. u.). Es besteht aus folgenden Teilen: einem Selbststudium, je einem Theorieteil zu den beiden Infektionserregern und den durch sie ausgelösten Erkrankungen, einem Theorieteil zur Durchführung der Impfung sowie einer umfangreichen Praxisschulung. Diejenigen, die über keine gültige Qualifikation als Ersthelfer*in verfügen, müssen außerdem den Teil absolvieren, der sich den Maßnahmen der Ersten-Hilfe bei etwaigen Impfreaktionen widmet. Das Curriculum hat einen zeitlichen Gesamtumfang von 14 Fortbildungsstunden (à 45 Minuten).

Curriculum "Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker*innen – Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2"

Schulungen gemäß o. g. Curriculum werden unter anderem von den Apothekerkammern der Länder angeboten.

Apotheker*innen, die im Rahmen von Modellvorhaben für die Grippeschutzimpfung (§ 132j SGB V) oder für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen im Rahmen der Regelversorgung ärztlich geschult wurden, sind damit bereits qualifiziert, um COVID-19-Impfungen bei Personen durchzuführen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Apotheker*innen, die die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (§ 20b IfSG a. F.) ärztlich geschult worden sind, dürfen darüber hinaus Personen ab einem Alter von 12 Jahren gegen COVID-19 impfen.

Leitlinie zur Qualitätssicherung und Arbeitssschutz

Leitlinie, Kommentar und Arbeitshilfen

Für die qualitätsgesicherte Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken hat die Bundesapothekerkammer eine Leitlinie erstellt, in der u. a. Näheres zur räumlichen und sachlichen Ausstattung sowie zum Ablauf beschrieben ist. Darüber hinaus stehen diverse Arbeitshilfen für die Umsetzung in der Apotheke zur Verfügung.

BAK-Leitlinie: Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

Abrechnung und Verträge

Schutzimpfungen in Apotheken, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden, müssen gemäß den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) durchgeführt werden.

Der DAV hat Ergänzungsvereinbarungen zur Grippeschutzimpfung ab 18 Jahren mit der Barmer und der DAK-Gesundheit abgeschlossen. Die entsprechenden Verträge sind über das Online Vertragsportal (OVP) zugänglich.

Eine Übersicht der Kostenträger die dem DAV-Barmer-Vertrag beigetreten sind steht Ihnen im Folgenden zur Verfügung.

  • TK
  • KKH
  • IKK-Südwest
  • Mobil KK
  • BIG direkt gesund
  • Siemens BKK
  • bkk melitta hmr
  • BKK VerbundPlus
  • WMF BKK
  • BKK VBU
  • BKK EWE
  • BKK ProVita
  • R+V BKK
  • Mercedes-Benz BKK
  • VIACTIV KK
  • energie-BKK
  • Merck BKK
  • Pronova BKK
  • Novitas BKK
  • SECURVITA BKK

Digitales Impfquoten-Monitoring (DIM)

Apotheken, in denen Schutzimpfungen durchgeführt werden, müssen an das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) angeschlossen sein, über das die durchgeführten Impfungen an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet werden (Impfsurveillance, s. § 3 Abs. 2 COVID-19-VorsorgeV i. V. m. § 13 Abs. 5 Satz 1 IfSG). Auf Wunsch der geimpften Person ist ihr ein digitales Impfzertifikat auszustellen (§ 22a Abs. 5 IfSG). Hierfür ist sicherzustellen, dass die Apotheke an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen ist. Sowohl die Meldung der durchgeführten Impfungen, als auch die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate erfolgt über Mein Apothekenportal des DAV.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen

Influenza (Grippe)

COVID-19 (SARS-CoV-2)