Arzneimittelfälschungen

Weltweit sind viele Arzneimittel gefälscht: Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) betreffen Arzneimittelfälschungen jede Region der Welt, auch Deutschland. Gefälscht werden nicht nur Lifestyle-Arzneimittel, wie zum Beispiel Potenz-, Haarwuchs- oder Schlankheitsmittel, sondern auch lebenswichtige Medikamente wie Krebsmittel, Blutdrucksenker oder Schmerzpräparate.

Erfreulicherweise zählt aber die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu den sichersten weltweit. In der Vergangenheit sind in Apotheken nur sehr vereinzelt Arzneimittelfälschungen aufgetaucht. Zusätzliche Sicherheit bringt seit Februar 2019 das Fälschungsschutzsystem securpharm.

Haupteinfallstor dubiose Internetversender

Haupteinfallstor für Arzneimittelfälschungen sind dubiose Internetversender. Deren Internetseiten sehen oft seriös aus - sind es aber nicht. Was viele Verbraucher nicht wissen: Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht über den Postversand grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Nicht-EU-Ausland beziehen. Urlauber dürfen Medikamente nur in Mengen nach Deutschland einführen, die dem persönlichen Reisebedarf entsprechen.

Erlaubt ist der Bezug von in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln aus dem Ausland ausschließlich über behördlich registrierte Versandapotheken aus den EU-Mitgliedstaaten, deren Recht dem deutschen entspricht, oder die eine Erlaubnis nach § 11a Apothekengesetz besitzen. Dabei muss der Versand entsprechend den deutschen Vorschriften erfolgen (§ 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Arzneimittelgesetz).

Seit 2004 ist deutschen Apotheken der Versandhandel mit Arzneimittel erlaubt. Seit Mitte 2015 müssen alle Versender in der Europäischen Union, die Arzneimittel über das Internet verkaufen, ein EU-Sicherheitslogo in ihrer Landessprache auf jeder ihrer Webseiten verwenden. In Deutschland führt die Verbindung zum Versandregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, vormals DIMDI). Allerdings sollten Verbraucher berücksichtigen, dass nicht nur Arzneimittel, sondern auch Gütesiegel gefälscht werden können. Wer sichergehen will, dass eine Versandapotheke legal arbeitet, kann bei der im Impressum der Apotheke angegebenen Aufsichtsbehörde anrufen. Das Impressum ist eine Pflichtangabe. Wenn es fehlt, ist der Anbieter wahrscheinlich unseriös.

Apothekerinnen und Apotheker engagieren sich seit vielen Jahren gegen Arzneimittelfälschungen. Zu diesem Thema veranstaltete die ABDA 2014 eine Presskonferenz und 2013 gemeinsam mit Partnern ein Informationsforum. Schon der ‚Tag der Apotheke‘ 2008 war dem Schutz vor Arzneimittelfälschungen gewidmet.