Zur Erinnerung: Änderungen in der Verschreibungspflicht zum 1. Juli 2009

Zum 1. Juli 2009 treten drei Änderungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung in Kraft. Die betreffende 6. Änderungsverordnung wurde am 29. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Folgende Arzneimittel werden der Verschreibungspflicht unterstellt:
Zubereitungen mit Kalium zur parenteralen Anwendung in Konzentrationen von mehr als 6 mmol/l werden verschreibungspflichtig, weil eine übermäßige parenterale Kaliumzufuhr lebensbedrohlich sein kann und die Applikation daher ebenso wie die gleichzeitige Gabe von Flüssigkeit und weiteren Elektrolyten ärztlich überwacht werden muss. Theodrenalin zur parenteralen Anwendung ist in Kombination mit Cafedrin (Akrinor®) zugelassen beim hypotonen Kreislaufversagen, bei primärer und sekundärer Hypotonie und bei orthostatischen Kreislaufregulationsstörungen. Diese Anwendungsgebiete, die parenterale Anwendung sowie die Gegenanzeigen bedingen nach dem Votum des Sachverständigenausschusses, dem sich der Verordnungsgeber angeschlossen hat, die Verschreibungspflicht. Trometamol (2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol, TRIS, THAM) zur parenteralen Anwendung bei Störungen des Säure-Basen-Haushaltes oder zur Harnalkalisierung bei Intoxikationen oder einem Gehalt über 1 g Trometamol je abgeteilter Arzneiform wird zum 1. Juli 2009 ebenfalls der Verschreibungspflicht unterstellt. Therapiebedürftige Störungen des Säure-Basen-Haushalts sind potentiell lebensbedrohlich und in der Regel die Folge schwerer Krankheiten, zum Beispiel Schock, diabetische Ketoazidose oder Niereninsuffizienz. Ihre Diagnose und die Überwachung der Therapie mit Trometamol erfordern deshalb medizinische Kenntnisse. PZ 27/09