Klarstellung: Sildenafil-Rezepturen

Ergänzend zu den AMK-Infos des zweiten Halbjahres 2008 (Pharmazeutische Zeitung. Nr. 3) möchten wir darauf hinweisen, dass die Verwendung von Sildenafil-Substanz als Ausgangsstoff für Rezepturen aus patentrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die Anfertigung von Rezepturarzneimitteln für Säuglinge (zum Beispiel zur Anwendung bei pulmonaler Hypertonie) unter Verwendung Sildenafil-haltiger Fertigarzneimittel (siehe auch Pharmazeutische Zeitung. 33/2008) aber zulässig ist.

PZ 04/09