Pauschale festgesetzt

Für das dritte Quartal dieses Jahres bekommen Apotheken pro geleistetem (Voll-)Notdienst 268,07 Euro. Das hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands am 12.12.2017 beschlossen. Im Vergleichsquartal des Vorjahres erhielten die Apotheker noch 267,33 Euro pro Notdienst. Die entsprechenden Auszahlungsbescheide werden nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zum Wochenwechsel den Apotheken zugestellt. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses erfolgt somit zeitgerecht zum Monatsende Dezember 2017. Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für die Monate von Juli bis September dieses Jahres wurden 103.263 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 19.734 Apotheken erbracht wurden. Die genaue Höhe der Notdienstpauschale wird jedes Quartal auf der Basis der geleisteten Vollnotdienste und der Einnahmen des NNF neu berechnet. Gespeist wird der Fonds aus einer Abgabe von derzeit 16 Cent, die für jedes durch Apotheken in Deutschland abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel abgeführt wird.

zurück zur Übersicht

Zusatzinformationen