Hilfstaxe: Ab 2019 marktgerechte Preise für Stoffe und Gefäße

Zum 1. Januar 2019 werden die Preise für Stoffe und Gefäße, die für die Herstellung von individuellen Rezepturen benötigt werden, an die tatsächliche Marktsituation angepasst. Zuletzt lagen die Einkaufspreise der Apotheken zum Teil erheblich über ihren Abrechnungspreisen mit den Krankenkassen. Darüber hinaus wurden Stoffe und Gefäße aus der Hilfstaxe entfernt, die nicht mehr benutzt werden – und neue Positionen aufgenommen, die oft eingesetzt werden. Auf die Neuregelung haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) in einer Ergänzungsvereinbarung zum „Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen“ (Hilfstaxe) geeinigt. Die Änderungen in Anlage 1 (Stoffe) und Anlage 2 (Gefäße) treten zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die DAV-Mitgliederversammlung hat die Vereinbarung am 12. Dezember 2018 in Berlin mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Ein für viele Apotheker relevantes Beispiel ist Salicylsäure, die in vielen Salben Verwendung findet. Bislang war die Berechnungsgrundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse bei 100 Gramm genau 4,20 Euro. Eine intensive Marktanalyse von verschiedenen Lieferanten  durch DAV und GKV-SV hat ergeben, dass dieser Preis nicht den aktuellen Marktgegebenheiten entspricht. Deshalb kann die Apotheke ab 1. Januar 2019 nun 5,06 Euro pro 100 g zur Berechnung ansetzen. „Mit der Einigung über die neuen Preise für Stoffe und Gefäße können wir zufrieden sein“, sagt Thomas Dittrich, Mitglied im geschäftsführenden DAV-Vorstand. „Endlich werden nun wieder marktgerechte Preise abgebildet, die Apotheken auch für ihre Ausgangsstoffe bezahlen müssen. Das Herstellen von individuellen Rezepturen ist zwar eine Gemeinwohlaufgabe, aber auch hier müssen Kosten gedeckt werden.“ Zum Hintergrund: Der DAV hatte die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe mit Wirkung zum 30. September 2018 gekündigt. Allerdings hatten sich DAV und GKV auf eine befristete Fortgeltung der bisherigen Preise bis zum 31. Dezember 2018 geeinigt. Völlig unabhängig davon hatte es einen Rechtsstreit um Anlage 3 (Zytostatika) gegeben, der im Oktober 2018 mit einem Vergleich vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg beendet werden konnte.




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