Valproinsäure/Valproate: Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission zu Änderungen der Produktinformationen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission zu Valproinsäure beziehungsweise valproat-haltigen Arzneimitteln zum 1. Mai 2011 angeordnet. Der Beschluss betrifft Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformation bezüglich der Indikation „Bipolare Störungen“ sowie Ergänzungen in den Abschnitten „Warnhinweise“, „Schwangerschaft und Stillzeit“ und „Nebenwirkungen“. Fachinformation
Im Abschnitt 4.1 „Anwendungsgebiete“ ist die Indikation „Bipolare Störungen“, soweit sie derzeit beansprucht wird, wie folgt zu ändern: „Behandlung von manischen Episoden bei einer bipolaren Störung, wenn Lithium kontraindiziert ist oder nicht vertragen wird. Die weiterführende Behandlung nach einer manischen Episode kann bei Patienten in Erwägung gezogen werden, die auf <Valproat> bei der Behandlung der akuten Manie angesprochen haben.“ Im Abschnitt 4.2 „Dosierung, Art und Dauer der Anwendung“ sind die Angaben zur Dosierung bei Bipolaren Störungen, soweit diese Indikation derzeit beansprucht wird, wie folgt zu ändern: „Manische Episoden bei bipolaren Störungen:
Erwachsene:
Die tägliche Dosis sollte individuell vom behandelnden Arzt festgelegt und kontrolliert werden. Die initial empfohlene tägliche Dosis beträgt 750 mg. Zudem zeigte in klinischen Studien eine Anfangsdosis von 20 mg <Valproat>/kg Körpergewicht ebenfalls ein akzeptables Sicherheitsprofil. Die Retardzubereitungen können ein- oder zweimal täglich gegeben werden. Die Dosis sollte so schnell wie möglich gesteigert werden, um die niedrigste therapeutische Dosis zu erreichen, die den gewünschten klinischen Effekt erzielt. Die tägliche Dosis sollte an das klinische Ansprechen angepasst werden, um die niedrigste wirksame Dosis für den Patienten individuell zu ermitteln.
Die durchschnittliche tägliche Dosis beträgt üblicherweise zwischen 1.000 und 2.000 mg <Valproat>. Patienten, die tägliche Dosierungen über 45 mg/kg/Tag Körpergewicht erhalten, sollten sorgfältig überwacht werden.
Die weiterführende Behandlung einer manischen Episode bei einer bipolaren Störung sollte unter Verwendung der niedrigsten effektiven Dosis individuell angepasst werden.
Kinder und Jugendliche:
Die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit von {…} bei der Behandlung einer manischen Episode bei einer bipolaren Störung wurde bei Patienten unter 18 Jahren nicht untersucht.“ Der Abschnitt 4.4 „Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung“ ist wie folgt zu ergänzen: „Über suizidale Gedanken und suizidales Verhalten wurde bei Patienten, die mit Antiepileptika in verschiedenen Indikationen behandelt wurden, berichtet. Eine Metaanalyse randomisierter, placebokontrollierter Studien mit Antiepileptika zeigte auch ein leicht erhöhtes Risiko für das Auftreten von Suizidgedanken und suizidalem Verhalten. Der Mechanismus für die Auslösung dieser Nebenwirkung ist nicht bekannt, und die verfügbaren Daten schließen die Möglichkeit eines erhöhten Risikos bei der Einnahme von <Valproinsäure/Natriumvalproat> nicht aus.
Deshalb sollten Patienten hinsichtlich Anzeichen von Suizidgedanken und suizidalen Verhaltensweisen überwacht und eine geeignete Behandlung in Erwägung gezogen werden. Patienten (und deren Betreuern) sollte geraten werden, medizinische Hilfe einzuholen, wenn Anzeichen für Suizidgedanken oder suizidales Verhalten auftreten.“ Der Abschnitt 4.6 „Schwangerschaft und Stillzeit“ ist wie folgt zu ergänzen: „Dieses Arzneimittel sollte nicht während der Schwangerschaft und von Frauen im gebärfähigen Alter verwendet werden, es sei denn, dies ist eindeutig erforderlich (z.B. in Situationen, in denen andere Behandlungen unwirksam sind oder nicht vertragen werden). Frauen im gebärfähigen Alter müssen während der Behandlung eine wirksame Verhütungsmethode anwenden.“ Gegenwärtig verwendete Formulierungen, die über diese Aussagen hinausgehen, sind beizubehalten. Der Abschnitt 4.8 „Nebenwirkungen“ ist wie folgt zu ergänzen: „Übelkeit, Sedierung, extrapyramidale Störungen.“ Packungsbeilage Im Abschnitt „Was ist {…}, und wofür wird es angewendet?“ ist die Indikationsangabe im Hinblick auf „Bipolare Störungen“, soweit sie derzeit beansprucht wird, wie folgt zu ändern: „{…} ist ein Arzneimittel zur Behandlung von (…) und Manien. - Manie, wenn Sie sich sehr aufgeregt, freudig erregt, aufgewühlt, enthusiastisch oder hyperaktiv fühlen. Manie tritt bei einer Krankheit auf, die als „bipolare Störung“ bezeichnet wird. {…} kann eingesetzt werden, wenn Lithium nicht verwendet werden kann. „ Der Abschnitt „Was müssen Sie vor der Einnahme von {…} beachten?“ ist wie folgt zu ergänzen: „Besondere Vorsicht bei der Einnahme von {…} ist erforderlich
Eine geringe Anzahl von Patienten, die mit Antiepileptika wie {…} behandelt wurden, hatten Gedanken daran, sich selbst zu verletzen oder sich das Leben zu nehmen. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt solche Gedanken haben, setzen Sie sich sofort mit Ihrem Arzt in Verbindung.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
{…} sollte nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zur Behandlung von Manie eingesetzt werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Sie sollten dieses Arzneimittel nicht einnehmen, wenn Sie schwanger oder im gebärfähigen Alter sind, es sei denn, Ihr Arzt empfiehlt es Ihnen ausdrücklich. Wenn Sie eine Frau im gebärfähigen Alter sind, müssen Sie während der Behandlung eine wirksame Verhütungsmethode anwenden.“ Im Abschnitt „Wie ist {…} einzunehmen?“ sind die Angaben zur Dosierung bei Bipolaren Störungen, soweit diese Indikation derzeit beansprucht wird, wie folgt zu ändern: „Manien
Die tägliche Dosis sollte individuell von Ihrem Arzt festgelegt und kontrolliert werden.
Anfangsdosis
Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 750 mg.
Durchschnittliche Tagesdosis
Die empfohlene tägliche Dosis beträgt üblicherweise zwischen 1.000 mg und 2.000 mg.“ Der Abschnitt „Welche Nebenwirkungen sind möglich?“ ist wie folgt zu ergänzen: „Übelkeit, Benommenheit, extrapyramidale Störungen (Bewegungsstörungen, die die Steuerung der Muskeltätigkeit durch das Gehirn betreffen).“ Gegen diesen Bescheid können die betroffenen Hersteller innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen. Quelle
http://www.bfarm.de/cln_103/DE/Pharmakovigilanz/stufenplanverf/Liste/stp-valproin-aenderung-fi-gi.html;jsessionid=AC80CA0D5821BEDAD822D454ED296AAD PZ 06/11