Rhabdomyolyse unter Zoledronsäure (Aus der UAW-Datenbank)
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist in einer Drug Safety Mail vom 30. Juli 2010 auf den Fall eines 70-jährigen Patienten hin, der wegen einer Knochenmetastase nach Prostatakarzinom erstmalig eine intravenöse Bisphosphonat-Therapie mit Zoledronsäure (Zometa®) erhalten hatte (4 mg i. v.). Ungefähr zwölf Stunden später kam es zu einer akuten Verschlechterung des Allgemeinzustandes mit Fieber, Rückenschmerzen, psychomotorischer Unruhe sowie erhöhten Serumwerten von Myoglobin sowie Nachweis von Myoglobin im Urin, so dass unter dem Verdacht auf eine Rhabdomyolyse die Übernahme auf die Intensivstation erfolgte. Das Befinden des Patienten besserte sich dort unter forcierter Diurese. Zoledronsäure gehört zur Gruppe der Bisphosphonate und wirkt über eine Hemmung der Knochenresorption. Es ist zur Prävention skelettbezogener Komplikationen bei Patienten mit fortgeschrittenen, auf das Skelett ausgedehnten Tumorerkrankungen und zur Behandlung der tumorinduzierten Hyperkalzämie zugelassen. Nach intravenöser Gabe von Zoledronsäure kommt es am häufigsten zu grippeähnlichen Symptomen, einschließlich Knochenschmerzen, Fieber, Müdigkeit und Frösteln, gelegentlich treten Fälle von Arthralgie und Myalgie auf. In der Datenbank des deutschen Spontanmeldesystems (gemeinsame Datenbank von BfArM und AkdÄ, Stand: 10.Juni 2010) befinden sich noch sechs weitere Verdachtsfälle einer Rhabomyolyse unter Bisphosphonaten (drei unter Risedronsäure [Actonel®] und drei unter Zoledronsäure [Zometa®]). In der Literatur ist diese UAW bisher nicht beschrieben, so dass es sich angesichts der häufigen und langjährigen Anwendung von Bisphosphonaten sicher nicht um eine häufige UAW handelt. Daher dient diese Drug Safety Mail dazu, alle Ärztinnen und Ärzte auf einen möglichen kausalen Zusammenhang aufmerksam zu machen und der AkdÄ vergleichbare Fälle zu melden. Den vollständigen Wortlaut der Drug Safety Mail können Sie auf der Homepage der AkdÄ unter dem angegebenen Link nachlesen.
Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) können direkt per Berichtsbogen an uns gemeldet werden.
Literatur:
• www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/DSM/Archiv/2010-109.html
• AkdÄ (2010) Rhabdomyolyse unter Zoledronsäure (Aus der UAW-Datenbank), Deutsches Ärzteblatt, Jg. 107, Heft 30, 30.07.2010
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